Promovierende Mitglieder in der GGG sind alle Promovierenden der Juristischen, Sozialwissenschaftlichen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie alle Promovierenden aus den rechts genannten Graduiertenkollegs und Programmen.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der GGG ist die Bewerbung und Zulassung zur Promotion direkt an einer der Mitgliedsfakultäten bzw. direkt in einem Kolleg oder Programm aus der Liste rechts. Anschließend melden Sie sich mit diesem Fragebogen bei der GGG an.
Bitte beachten Sie, dass die GGG keine Bewerbungen annimmt und keine Doktorgrade verleiht. Bewerbung, Zulassung und Durchführung der Promotion liegen bei den Fakultäten bzw. Kollegs und Programmen.
Anerkennung von weiteren Promotionsprogrammen:
Neue Promotionsprogramme werden vom Vorstand in die GGG aufgenommen, sofern sie einen gesellschaftswissenschaftlichen Bezug haben, eine Promotion an einer der GGG-Fakultäten möglich ist und die Kennzeichen strukturierter Promotion erfüllt werden. Dies beinhaltet insbesondere ein vorhandenes adäquates Studienprogramm für die Promovierenden und Maßnahmen guter Promotionsbetreuung.
Ein entsprechender Antrag ist zu richten an den Vorstand der GGG und zu senden an:
GGG, Dr. Bettina Roß
Geismar Landstr. 11, 37083 Göttingen
Antrag als Dokument
Antrag als pdf