In publica commoda

Nichttechnische Projektzusammenfassung

Zusammen mit einem Tierversuchsantrag ist immer ein Ausdruck der Nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP, inklusive ID-Nummer) bei der Behörde (LAVES) einzureichen. Ohne diese aktuelle ID-Nummer gilt der Antrag als NICHT VOLLSTÄNDIG eingereicht. Die NTP können Sie unter der Web-Anwendung “AnimalTestInfo-Antragsteller” erstellen. Mehr Informationen auf der Website des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Auf Grundlage der Angaben im genehmigungspflichtigen Tierversuchsantrag ist in der nichttechnischen Projektzusammenfassung Folgendes darzulegen (§ 41 Abs 1 TierSchVersVO) und dem Antrag beizufügen:

  • Zweck/Zwecke des Versuchsvorhabens
  • der zu erwartende Nutzen des Versuchsvorhabens
  • die zu erwartenden Schäden bei den vorgesehenen Tieren des Versuchsvorhabens
  • Anzahl und Art der zur Verwendung vorgesehenen Tiere
  • die Erfüllung folgender Vorgaben:
    • die Zahl der verwendeten Tiere wurde auf das unerlässliche Maß beschränkt
    • die den Tieren zuzufügenden Schmerzen, Leiden und Schäden wurden auf das unerlässliche Maß beschränkt und sind unerlässlich
    • es können für den verfolgten Zweck keine alternativen Verfahren oder Methoden eingesetzt werden
    • die gewählte Tierart ist für den verfolgten Zweck unerlässlich und begründet



Gemäß § 41 Abs 2 der TierSchVersVO darf die Projektzusammenfassung keine einrichtungs- oder personenbezogenen Daten enthalten und es bleiben die Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unberührt.

Die nichttechnische Projektzusammenfassung kann im passwortgeschützen Bereich der Datenbank des BfR direkt erstellt, bearbeitet und abgelegt werden. Seit Ende August 2015 muss die Übermittlung der nichttechnischen Projektzusammenfassung über diese Plattform des BfR erfolgen und nicht mehr -wie zuvor- mittels e-mail an die Genehmigungsbehörde. Nach Genehmigung eines Antrags wird die nichttechnische Projektzusammenfassung über diese Plattform von der Genehmigungsbehörde zur Veröffentlichung freigegeben.

Hinweis: Es ist Aufgabe der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Ausfüllen der Projektzusammenfassung ihre Rechte zu wahren. Zielgruppe der nichttechnischen Projektzusammenfassung sind die Bürgerinnen und Bürger.

Weitere Informationen und einen Leitfaden zur Erstellung der Nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP) für Tierversuchsvorhaben finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).