Umgang mit KI-Modellen in Studium und Lehre

Umfassende Informationen zum Lehren und Lernen mit KI an der Universität Göttingen finden Sie auf den Seiten der Universität.
An der Juristischen Fakultät gelten grundsätzlich die von der Universität verabschiedeten Handlungsempfehlungen Umgang mit KI-Modellen in Studium und Lehre.

Für Prüfungen bedeutet das Folgendes:

Bei Prüfungen, die ohne Aufsicht abgelegt werden (z. B. Hausarbeiten, Essays), haben Studierende Zugriff auf KI-Textmodelle. Die Nutzung zu verbieten, ist nicht nur wegen der fehlenden Kontrollmöglichkeit nicht ratsam. Es wäre auch nicht zielführend, da eine sinnvolle Nutzung solcher Werkzeuge sowohl in der vorangegangenen schulischen Ausbildung Bestandteil ist als auch für das spätere Berufsleben wichtig sein wird und der fachgerechte Umgang im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis (gwP) deshalb auch Teil der Prüfung sein sollte. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass es sich um eine eigenständig erbrachte Prüfungsleistung handelt. Grundsätzlich sollte für jede Veranstaltung bzw. jedes Modul eine kritische Analyse der Prüfungsformen durchgeführt werden.

Vor diesem Hintergrund werden folgende Empfehlungen gegeben:


  • In Prüfungen unter Aufsicht (z. B. Klausuren und mündlichen Prüfungen) ist der Einsatz von KI- Werkzeugen nicht zulässig, außer er wird explizit erlaubt. Eine Nutzung in Toilettenpausen o. Ä. wäre ein Täuschungsversuch. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, statt Texten, die zu Hause verfasst werden, z. B. den E-Prüfungsraum für die Prüfungen zu nutzen, bei denen innerhalb einer bestimmten Zeitvorgabe ein Text geliefert werden soll.

  • In Prüfungen ohne Aufsicht … (gilt):
    … Die Zulässigkeit von KI-Modellen als Hilfsmittel endet da, wo Teile der abgegebenen Leistung von einem KI-Modell stammen und nicht als solche transparent gemacht werden. (Auszug aus UMGANG MIT KI-MODELLEN IN STUDIUM UND LEHRE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR LEHRENDE, S. 4).



An der Juristischen Fakultät gelten für Haus-, Studien- und Seminararbeiten insoweit folgende Regelungen:

Die Nutzung von Textgeneratoren/KI-Tools muss in jedem Fall angegeben werden, sobald sie über reine Format- und Rechtschreibkorrekturen hinausgeht. Hierzu kann das Formular der Universität Göttingen (2026) verwendet werden.

Von einer KI direkt generierte Inhalte müssen als Zitat mit Anführungszeichen und einer genauen Herkunftsangabe (Name und Versionsnummer des genutzten KI-Tools, Datum des Abrufs) in einer Fußnote gekennzeichnet werden. Darüber hinaus ist das Ergebnis einer Recherche über KI-Textgeneratoren mit Angabe des genutzten Tools (Name und Versionsnummer) sowie Datum des Abrufes abzuspeichern. Die abgespeicherten Ergebnisse sind bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens aufzubewahren und nur auf Anfrage der Prüferin/dem Prüfer zur Verfügung zu stellen.

Ergänzend gelten im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung die Vorgaben des Merkblattes für Studien- und Seminararbeiten und der dort als Anlage enthaltenen Schlussversicherung.