Seminar zum Arbeitsrecht - Persönlichkeitsschutz und Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern bei Supermarktketten, das Abhören von Telefonen bei der Deutschen Telekom und der massenhafte Abgleich von Kontendaten bei der Bahn haben das Thema Persönlichkeitsschutz und Datenschutz im Arbeitsverhältnis vor einiger Zeit in das Licht der breiten Öffentlichkeit gerückt. Nach einer ersten Gesetzesänderung im Jahr 2009 soll nunmehr der Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich umfassend geregelt und beispielsweise der Zugriff des Arbeitgebers auf soziale Netzwerke (z. B. Facebook) eingeschränkt werden. Das Seminar will diese brandaktuelle Thematik aufgreifen und das sich in diesem Zusammenhang stellende, auch international immer wichtiger werdende Spannungsverhältnis zwischen den Anforderungen an eine moderne Unternehmens-Compliance und dem Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz untersuchen.
Das Seminar wendet sich in erster Linie an diejenigen Studierenden, die ihre Studienarbeit auf dem Gebiet des Arbeitsrechts (Schwerpunktbereich 2: Wirtschafts- und Arbeitsrecht) schreiben wollen. Darüber hinaus wird bei einer hinreichenden Anzahl freier Plätze die Möglichkeit der Anfertigung einer vorbereitenden Studienarbeit angeboten.
Für die Klärung der technischen Einzelfragen lade ich zu einer Vorbesprechung ein, die am Montag, den 4. Juli 2011 um 12.00 Uhr in der Bibliothek des Instituts für Arbeitsrecht (Raum 2213) im MZG (Blauer Turm) 12. Stock stattfinden soll.
Interessierte werden gebeten, sich vorab in eine Anmeldeliste (Sekretariat Zi. 2215 im 12. Stock des Blauen Turms) einzutragen und das lehrstuhlinterne Merkblatt für die Anfertigung von Studienarbeiten bereits vor der Vorbesprechung aufmerksam zu lesen.
Die Ausgabe der Themen ist für den 27. Juli (vorlesungsfreie Zeit) sowie für den 2. November (Vorlesungszeit) im Sekretariat Zi. 2215 in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr geplant. Das Seminar selbst findet als Blockseminar gegen Ende der Vorlesungszeit
(Februar 2012) statt.