In publica commoda

Stellungnahme der Universität Göttingen gegen rechtsextreme Symbole und Schmierereien auf dem Campus

Beschluss des Präsidiums vom 19. November 2019

In den letzten Monaten sind wiederholt Gebäude der Universität Göttingen mit Hakenkreuzen und anderen rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen sowie trans*feindlichen Symbolen und Parolen beschmiert worden. Dabei wurden auch explizite Drohungen und Verunglimpfungen gegen Angehörige und Mitglieder sowie einzelne Einrichtungen der Universität ausgesprochen.

Die Universität Göttingen versteht sich als weltoffene Hochschule und als Organisation, in der Vielfalt Normalität sein soll. Sie schätzt und fördert die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen und will zur Verwirklichung der Gleichberechtigung und zur Überwindung aller dem entgegenstehenden geschlechtsbedingten, ethnischen, kulturellen, sozialen und religiösen Benachteiligungen beitragen.1 In Erinnerung an das dunkelste Kapitel ihrer Geschichte in der Zeit des Nationalsozialismus fühlt sie sich verpflichtet, ihre Kräfte für die Gestaltung einer humanen, toleranten und friedlichen Welt einzusetzen.2

Die Universität Göttingen verurteilt die wiederholten Angriffe auf ihre Werte in Form positiver Bezugnahmen auf rechtsterroristische Gewalttaten, den Nationalsozialismus und seine Symboliken sowie Bedrohungen gegen ihre Mitglieder und Angehörigen aufs Schärfste.

Die Pflege und Entwicklung der Wissenschaften und Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat ist eine vorrangige Aufgabe der Universität Göttingen.3 Die Freiheit der Wissenschaft ist für die Universität Göttingen ein hohes Gut. Die Infragestellung dieses Gutes durch Populismus, Nationalismus und neue Formen aggressiver Zuspitzung beobachtet sie mit Sorge und ruft alle ihre Angehörigen und Mitglieder dazu auf, für eine demokratische Kultur, Menschenrechte und Antidiskriminierung einzutreten.

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1 - Zitat Leitbild der Universität Göttingen
2 - Zitat Leitbild der Universität Göttingen
3 - Zitat NHG §3