StudienQualitätsMittel (SQM) und ihre Verwendung

Sitzungstermine der Studienkommission:

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Verbesserung von Studium und Lehre

Mit der Änderung des NHG werden zum Wintersemester 2014/15 die Studienbeiträge abgeschafft und als Ersatz dafür StudienQualitätsMittel (SQM) eingeführt.

Diese Mittel sind für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Das Land beabsichtigt, den Hochschulen die wegfallenden Studienbeiträge zu 100 Prozent zu ersetzen und die Mittel dynamisch an die Zahl der Studierenden anzupassen. Neu ist auch, dass das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission über die Verwendung entscheidet. Soweit die SQM pauschal auf die Fakultäten verteilt sind, tritt an die Stelle der Studienqualitätskommission die Studienkommission.

Das Nähere regelt die Grundordnung. Außerdem ist die Verwendungsdauer der Studienqualitätsmittel auf zwei Jahre begrenzt und eine Berichtspflicht jeweils zum 31.03. und 30.09. über die Verwendung der SQM in den vorangegangenen Semestern festgelegt worden.

SQM stellen Mittel des Landes dar, deren Verwendung zweckgebunden ist. Die Mittel dürfen ausschließlich für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden.


Ideen für neue Maßnahmen nun finanziert aus StudienQualitätsMitteln sind willkommen.

Antragsformulare: in der rechten Spalte.
Einreichfristen: siehe unten.

Wie wird über SQM-Anträge entschieden?



Studierende bestimmen mit

Studierende bestimmen gleichberechtigt mit, wofür die StudienQualitätsMittel genutzt werden. Die über den Einsatz der Mittel entscheidenden Kommissionen sind daher zur Hälfte mit studentischen Vertreterinnen und Vertretern besetzt.

Ideen und Vorschläge für neue Maßnahmen

Maßnahmen, die erstmals beantragt werden und Kosten für mehr als ein Semester enthalten, können zunächst nur für max. 3 Jahre finanziert werden (vgl. § 6 Abs. 1 RichtlStudQMVerw).

  • Vorschläge zur Verwendung von StudienQualitätsMitteln kann jedes Fakultätsmitglied (Studierende, wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal) einreichen.
  • Bitte beachten Sie die wichtigsten Regeln zur Verwendung von StudienQualitätsMitteln! Diese finden Sie HIER in aller Kürze.

  • Verwenden Sie das nebenstehende Online-Formular DEZENTRAL für Maßnahmen, von denen vorwiegend/nur die Studierenden unserer Fakultät profitieren.
  • Einreichfristen Dezentrale SQM:

    • Für Maßnahmen, die ab dem WiSe starten sollen: Einreichen der Vorschläge i.d.R. bis Anfang Mai (genaus Datum teilt das Studiendekanat jeweils per Rundmail mit).
    • Für Maßnahmen, die ab dem SoSe starten sollen: Einreichen der Vorschläge i.d.R. bis Anfang November (genaus Datum teilt das Studiendekanat jeweils per Rundmail mit).


  • Verwenden Sie das nebenstehende Online-Formular ZENTRAL, wenn die Maßnahme einen größeren Betrag umfasst und auch Studierende anderer Fakultäten deutlich davon profitieren.
  • Bitte informieren Sie davor bereits das Studiendekanat [rweber@gwdg.de;studiendekanat@geo.uni-goettingen.de] über den Verwendungsvorschlag, den Sie zentral einreichen möchten, damit unser (Studien-)Dekanat nicht als letztes davon erfährt. Außerdem muss auch die Studienkommission ein Votum für die zentrale Studienqualitätskommission (SQK) über zentral eingereichte Vorschläge abgeben
  • Bitte beachten Sie die Fristen: siehe HIER


  • Studierenden wird empfohlen, Vorschläge der Fachschaft mitzuteilen, die diese dann einreichen kann.