Teilzeitstipendium für promovierende/ habilitierende Eltern
Zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und der wissenschaftlichen Weiterqualifikation schreibt die Juristische Fakultät jährlich zwei Promotions- und/oder Forschungsstipendien als Teilzeitstipendien aus.
Diese Stipendien richten sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Juristischen Fakultät, die mindestens ein Kind unter 12 Jahren betreuen und die eine Teilzeitbeschäftigung bis höchstens zu einer drittel Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fakultät haben bzw. mit Beginn des Stipendiums antreten und die neben Ihrer Tätigkeit ein Promotions- oder Habilitationsvorhaben verfolgen.
Die Dauer der Förderung beträgt in der Regel 12 Monate. Das Stipendium kann einmalig um
6 Monate verlängert werden. Bezüglich der Höhe der zu vergebenden Mittel wird auf die Anlage zum Teilzeitstipendienprogramm der Fakultät verwiesen. Diese kann im Dekanat eingesehen werden.
Die Ausschreibung für dieses Stipendium finden Sie zu gegebener Zeit auf der in der rechten Spalte verlinkten Ausschreibungsseite.