In publica commoda

Unterlagen für die Immatrikulation zur Promotion

Bitte legen Sie der Universität Göttingen folgende Unterlagen vor, wenn Sie sich als Studienbewerber aus der EU, EWR oder als Bildungsinländer für die Promotion immatrikulieren wollen:

  • Einfache Kopie Ihrer Abschlussurkunde (Bachelor, Diplom, Magister, Master, Staatsexamen)
  • Nachweis über studierte Semester an deutschen Hochschulen (Studienzeitbescheinigung)
  • Genehmigung zur Promotion vom Dekan der zuständigen Fakultät (ggf. vom entsprechenden Beauftragten)
  • Nur für Studienbewerber aus dem Ausland: Bescheinigung des Lektorats Deutsch als Fremdsprache über ausreichende Sprachkenntnisse (DSH-Prüfung) oder Befreiung von der DSH-Prüfung durch den/die Studiendekan/in.

Wichtig:

Ein Absichtserklärung oder eine sonstige positive Bescheinigung eines betreuenden Doktorvaters bzw. einer betreuenden Doktormutter reicht nicht aus.

Nicht-deutschsprachige Bescheinigungen müssen in amtlich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.