Vorbeglaubigung durch die Georg-August-Universität Göttingen
Die Abteilung Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung der Georg-August-Universität Göttingen (Von-Siebold-Str. 2, 37075 Göttingen,) führt die Vorbeglaubigung für alle öffentlichen Urkunden der Georg-August-Universität Göttingen durch, insbesondere für
1. Vor-, Zwischen- und Abschlussprüfungszeugnisse
2. Urkunden zur Verleihung eines Akademischen Titels oder Grades,
3. Studienbücher sowie
4. für Übersetzungen in englischer Sprache, die gemäß den Prüfungsordnungen den unter 1. und 2. genannten Urkunden beigefügt sind.
Voraussetzungen für die Vornahme von Vorbeglaubigungen
Es ist die Originalurkunde vorzulegen, da die Vorbeglaubigung zwingend auf dieser selbst vorgenommen werden muss. Bitte beachten Sie daher: Die Vorbeglaubigung einer Kopie oder amtlich beglaubigten Abschrift der Urkunde ist grundsätzlich nicht möglich.
Die vorgelegte Originalurkunde muss die eigenhändige Unterschrift der/des jeweiligen Unterschriftsbefugten tragen und mit einem Präge-, Farbdruck- oder maschinell erstellten Siegel der Georg-August-Universität Göttingen versehen sein.
Kosten für Vorbeglaubigungen
Vorbeglaubigungen seitens der Georg-August-Universität Göttingen erfolgen im Rahmen der Amtshilfe für die Polizeidirektion Göttingen und sind deshalb für die Antragstellerin oder den Antragsteller nicht kostenpflichtig.