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Vornamens- und/ oder Geschlechtseintragsänderung für trans*, inter* und nicht-binäre Studierende

Trans*, inter* und nicht-binäre Studierende können an der Universität Göttingen ihren Vornamen und/ oder ihren Geschlechtseintrag auf Antrag ändern. Hierfür ist kein gerichtlicher Beschluss oder standesamtlicher Nachweis notwendig.
Die Änderung bezieht sich sowohl auf hochschulinterne Angelegenheiten (z.B. studentische E-Mailadresse, Angaben im eCampus, Stud.IP, FlexNow ) als auch auf die Ausstellung von Bescheinigungen (z.B. Immatrikulationsbescheinigung, Zeugnisse). Mit der Änderung werden Ihre Stammdaten bei uns überschrieben. Verbindungen zu Ihrem amtlichen Namen lassen sich dann nur noch über das in Ihrer Studierendenakte hinterlegte Antragsformular herstellen.

Studierende in Studiengängen, die von der medizinischen Fakultät verantwortet werden, können diese Regelung ab 14.11.2023 auch in Anspruch nehmen, da die UMG beschlossen hat, sich der Richtlinie der Universität anzuschließen.
Beschäftigten von Universität und UMG steht dieses Verfahren leider zur Zeit nicht zur Verfügung.


Wie funktioniert das Verfahren?

Je nachdem, ob Sie bereits an der Universität Göttingen studieren oder sich erst für Ihr Studium einschreiben möchten, unterscheidet sich das Verfahren:

Bitte folgen Sie zunächst den Verfahren zur Bewerbung und Einschreibung, nähere Informationen finden Sie unter www.uni-goettingen.de/bewerbung. Die hierfür notwendigen Online-Formulare füllen Sie bitte noch mit amtlichem Namen und Geschlechtseintrag aus.
Bei der Beantragung der Immatrikulation können Sie dann die Änderung über das Formular „Erklärung zur Vornamens- und/oder Geschlechtseintragsänderung an der Universität Göttingen (pdf)“ anzeigen. Hierfür müssen Sie das ausgefüllte, unterzeichnete und eingescannte Formular nur gemeinsam mit den weiteren zur Immatrikulation benötigten Unterlagen im Portal hochladen.
Wir setzen die beantragte Änderung zeitgleich mit Ihrer Immatrikulation um, so dass Ihr neuer/ Ihre neuen Vorname(n) und/ oder Ihr Geschlechtseintrag in die Stammdaten der Studierendenverwaltung aufgenommen werden und so automatisch in allen weiteren IT-Systemen entsprechend übernommen werden, die diese Stammdaten nutzen.

Die Änderung muss zunächst über das Formular „Erklärung zur Vornamens- und/oder Geschlechtseintragsänderung an der Universität Göttingen (pdf)“ vorgenommen werden. Bitte senden Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Formular als Scan (pdf) an infoline-studium@uni-goettingen.de .


Das Studierendenbüro setzt die Änderung um: Ihr neuer/ Ihre neuen Vorname(n) und/ oder Ihr Geschlechtseintrag werden in die Stammdaten der Studierendenverwaltung aufgenommen und so automatisch in allen weiteren IT-Systemen geändert, die diese Stammdaten nutzen.


Sobald die Änderung umgesetzt ist, benachrichtigen wir Sie, damit Sie anschließend auf Wunsch die folgenden Änderungen vornehmen lassen können:

  • Neuer Studierendenausweis: Nachdem Ihnen das Studierendenbüro bestätigt hat, dass die Umsetzung vorgenommen worden ist, können Sie sich in der Studienzentrale einen neuen Ausweis ausstellen lassen. Dafür müssen Sie einen Lichtbildausweis sowie das ausgefüllte und unterzeichnete Formular (oder eine Kopie davon) einmal vorzeigen und acht Euro in bar entrichten. Die Öffnungszeiten der Studienzentrale und Servicezeiten für die Ersatzchipkarte finden Sie hier.
  • Änderung der E-Mailadresse und des Accounts: Das Team von StudIT kann Ihnen auf Wunsch eine neue studentische E-Mailadresse erstellen. Bitte folgen Sie dazu der Anleitung auf dieser Seite.
  • Bescheinigungen: Alle Ihre Bescheinigung, wie beispielsweise die Immatrikulationsbescheinigung, können Sie nach der Änderung jederzeit selbst über die SB-Funktionen im eCampus erstellen.
  • In den universitären Standarddiensten, wie beispielsweise StudIP, FlexNow, BBB und Zoom werden alle Ihre neuen Stammdaten automatisch übernommen. Es kann aber sein, dass Sie Änderungen in anderen Diensten selbstständig auslösen müssen (z.B. spezielle Dienste der GWDG).


Zum Hintergrund

Grundlage des Verfahrens ist die vom Präsidium beschlossene „Richtlinie zur Vornamensänderung und/ oder Änderung des Geschlechtseintrags von trans*, inter* und nicht-binären Studierenden an der Georg-August-Universität Göttingen“ (siehe Ausgabe der Amtlichen Mitteilungen I Nr. 17/2023). Sie dient der transparenten Regelung und Absicherung der verschiedenen Verfahren zur Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag, die an der Universität Göttingen umgesetzt werden.

In der Richtlinie sind niedergelegt:

  • das Verfahren zur Vornamensänderung und/ oder Änderung des Geschlechtseintrags ohne gerichtlichen Beschluss oder standesamtlichen Nachweis zum Zeitpunkt der Immatrikulation (Abschnitt 1) und während des Studiums (Abschnitt 2) und
  • die bereits etablierten und praktizierten Verfahren zur Vornamensänderung und/ oder Änderung des Geschlechtseintrags durch gerichtlichen Beschluss nach den Vorschriften des "Transsexuellengesetzes" (TSG) oder durch standesamtlichen Nachweis gemäß § 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) während des Studiums (Abschnitt 3) oder nach dem Studium (Abschnitt 4).

Mit der Änderung werden die Stammdaten überschrieben. Verbindungen zum amtlichen Namen lassen sich dann nur noch über das zur Antragsstellung verwendete Formular herstellen. Dieses wird in der Studierendenakte hinterlegt. Es beinhaltet u.a. Matrikelnummer, amtlichen Namen sowie Geburtsort und Geburtsdatum. Dadurch wird sichergestellt, dass die Universität im Bedarfsfall ihrer Verpflichtung nachkommen kann, Personen(daten) im Falle staatlicher Anfragen aufzufinden.

Nach Beschluss des Fakultätsrats der Medizinischen Fakultät der Universität Göttingen hat der Vorstand der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) in seiner Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, dass sich die UMG der Richtlinie der Universität Göttingen zur Vornamensänderung und/oder Änderung des Geschlechtseintrags von trans*, inter* und nicht-binären Studierenden an der Georg-August-Universität Göttingen, veröffentlicht in den Amtlichen Mitteilungen I Nr. 17/2023 vom 23.05.2023, S. 533 ff., anschließt.



Feedback

Wir möchten unsere Verwaltungsvorgänge so servicefreundlich wie möglich gestalten. Sollten Sie im Verlauf des Verfahrens Anregungen oder Feedback für uns haben, senden Sie uns dieses gern an: daniela.marx@zvw.uni-goettingen.de.