In publica commoda

W-Besoldung

Die seit dem 01.10.2003 ernannten Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsordnung W. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren erhalten die Besoldungsgruppe W1 und Professorinnen und Professoren entweder Besoldungsgruppe W2 oder W3. Bei allen drei Besoldungsgruppen handelt es sich um feste Beträge, d. h. ein „automatisches“ Aufsteigen in eine höhere Altersstufe ist nicht mehr vorgesehen. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren erhalten nach positiver Evaluation in der zweiten Amtszeit, d. h. ab dem 4. Jahr ihrer Einstellung, einen Zuschlag in Höhe von 260 € monatlich.

Professorinnen und Professoren in Besoldungsgruppe W2 und W3 können anlässlich der Berufungs- oder Bleibeverhandlungen die Gewährung von Berufungs- oder Bleibeleistungsbezügen zusätzlich zum Grundgehalt verhandeln. Darüber hinaus werden für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Funktionsleistungsbezüge gewährt. Frühestens drei Jahre nach der Ernennung besteht zudem die Möglichkeit, bei Vorliegen von besonderen Leistungen auf Antrag „besondere Leistungsbezüge“ zu erhalten. Die Voraussetzungen hierfür sowie das Verfahren sind in einer hochschuleigenen Richtlinie, der „Richtlinie über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen für Professorinnen und Professoren an der Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin) (Leistungsbezüge-Richtlinie)“ geregelt.

Für die Besoldungsgruppen W2 und W3 ist ferner die Niedersächsische Hochschul-Leistungsbezügeverordnung vom 16.12.2002 – Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 790 – maßgebend.