W3-Stiftungsprofessur auf Zeit für Intercultural Theology
Einrichtung: Theologische Fakultät
Veröffentlichungsdatum: 13.02.2025
Bewerbungsende: 27.03.2025
An der Theologischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ist zum 1. Oktober 2025 eine Professur im Beamtenverhältnis auf Zeit (BesGr. W3 NBesO) zu besetzen:
W3-Stiftungsprofessur auf Zeit für Intercultural Theology (w/m/d)
Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erfolgt die Ernennung im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von fünf Jahren. Bei positiver Evaluation wird das Dienstverhältnis einmalig um weitere fünf Jahre verlängert.
Gesucht wird eine teamorientierte und engagierte Persönlichkeit, die das Forschungs- und Lehrgebiet Interkulturelle Theologie in seiner ganzen Breite vertreten wird. Die Schwerpunkte der Forschung sollen bei den Christentümern und Theologien des Globalen Südens liegen, dazu bei Prozessen des religiösen und kulturellen Austauschs, in theologischer wie auch religionswissenschaftlicher Perspektive.
In der Lehre ist diese Professur schwerpunktmäßig den beiden englischsprachigen Studiengängen „Intercultural Theology" zugeordnet, die die Fakultät bereits seit 15 Jahren betreibt (MA Intercultural Theology) bzw. zum 1. Oktober 2025 neu einrichten wird (BA Intercultural Theology). Hier sind neben verschiedenen Modulen zur Interkulturellen Theologie auch praktisch-theologische BA-Module im Umfang von 2-3 SWS zu bedienen. Die Universität legt Wert auf forschungsorientierte Lehre.
Erwartet wird zudem die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache sowie, ggf. nach angemessener Einarbeitungszeit, auch in deutscher Sprache anzubieten und in beiden Sprachen akademisch zu kommunizieren.
Bewerbungsvoraussetzungen sind eine herausragende Dissertation in einem theologischen Fach sowie eine Habilitation bzw. habilitationsäquivalente Leistungen (zweites Buch oder mindestens fünf herausragende Aufsätze, mit peer review) im Forschungsbereich Intercultural Theology bzw. Global Christianity, und zwar mit mindestens einem außereuropäischen Schwerpunkt. Dazu sind weitere hochrangige Leistungen in Forschung und Lehre nachzuweisen, auch Erfolge bei der Einwerbung von Drittmitteln. Unabdingbar ist die erkennbare Vertrautheit mit religionswissenschaftlichen Ansätzen und Theorien. Die/der Bewerber*in muss akademische, interkulturell profilierte Lehrerfahrung haben.
Wünschenswert sind mehrjährige Forschungs- und Lehrerfahrung in einem außereuropäischen akademischen Kontext sowie Lehrerfahrung im Fach Interkulturelle Theologie und in einem praktisch-theologischen Feld (z.B. spirituality, pastoral theology, religious leadership).
Die Mitwirkung an innerfakultären Forschungsprojekten und fakultätsübergreifenden Forschungsverbünden wird ebenso erwartet wie das Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln und die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung. Wünschenswert ist darüber hinaus die Mitarbeit an den bestehenden universitären Zentren zur Religionsforschung.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung. Bei einer Berufung auf eine Professur können Juniorprofessor*innen sowie sonstige Mitglieder der eigenen Hochschule in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt hatten oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert. Voraussetzung ist ferner die Mitgliedschaft in einer Kirche, die dem Ökumenischen Rat der Kirchen (World Council of Churches) angehört.
Bewerbungen von Wissenschaftler*innen aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Die Information über eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.
Ihre Bewerbung mit einem Anschreiben, einem akademischen CV, einer Publikationsliste, einer Erklärung zur Lehrerfahrung (inkl. einer Übersicht über die gehaltenen Lehrveranstaltungen), einem Forschungskonzept sowie dem ausgefüllten Formblatt richten Sie bitte bis zum 27. März 2025 in einer einzelnen PDF-Datei an den Dekan der Theologischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen, Platz der Göttinger Sieben 2, 37073 Göttingen an dekanat@theologie.uni-goettingen.de.
Weitere Auskünfte erteilt der Dekan der Theologischen Fakultät Prof. Dr. Martin Laube: mlaube@gwdg.de.
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).