Aufgabenbereiche:
- Aufstellung und Ausführung des Wirtschaftsplanes
- Bewirtschaftung der Finanzhilfe, der Dritt- und Sondermittel sowie der Zuwendungen für die Exzellenzförderung und die private Stiftung der Universität
- Budgetierung mit SAP-PSM
Die Finanzierung der Universität erfolgt im Wesentlichen aus der jährlichen Finanzhilfe und den Sonderzuwendungen, insbesondere für Baumaßnahmen und Großgerätebeschaffungen des Landes Niedersachsen.
Die weiteren Finanzquellen, die der Universität zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen, haben folgende Herkunft:
- Drittmittel, insbesondere von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- eigene Erträge
- Studienqualitätsmittel sowie weitere Einzelförderungen des Landes als Sondermittel
Die Finanzquellen und die Verwendung der Mittel werden im Wirtschaftsplan der Universität dargelegt. Der Wirtschaftsplan enthält ein Volumen von ca. 530 Mio. € (Stand 2021).
Für den Bereich Wirtschaftsplanung und –steuerung ergeben sich daraus folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes einschließlich Finanzplanung und Investitionsplanung
- Umsetzung des jährlichen Wirtschaftsplanes, Budgetzuweisungen
- Aufstellung der jährlichen Haushaltsanmeldungen für das Wissenschaftsministerium
- Erstellung von Quartalsberichten für das Präsidium
- Qualitätssicherung
Die Finanzhilfe des Landes wird über den Wirtschaftsplan den Finanzkreisen (Fakultäten, Zentrale Einrichtungen, Verwaltung, Präsidium, Zentraler Fonds) zugeordnet und als globales Budget (Personal- und Sachmittel) zur Verfügung gestellt. Zusätzlich zu den Budgets werden infolge von Berufungszusagen, Zuweisungen aus dem Zentralen Fonds des Präsidiums oder Umverteilungen zwischen den Budgets noch Budgetänderungen vorgenommen.
Die finanzielle Abbildung dieser Grundfinanzierung der Universität erfolgt über 2.000 Kostenstellen. Diese Kostenstellen müssen aktuell gehalten und bei Umorganisationen innerhalb der Universität angepasst werden. Zu dieser Anpassung gehören auch die über Kostenstellen gesteuerten Faktoren (Personal, Anlagegüter etc.).
Die Dritt- und Sondermittel der Universität werden über so genannte Innenaufträge abgebildet; derzeit aktiv: 6.600. Bei Drittmittelprojekten öffentlicher Geldgeber erfolgt die rechnerische Prüfung der Verwendungsnachweise ebenfalls im Bereich Wirtschaftsplanung und -steuerung. Eine weitere Aufgabe ist die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).
Eine Aufgabe von grundsätzlicher Bedeutung ist auch die Aktualisierung und Pflege der – von der Universität gesetzten – Finanzregeln, die Bestimmungen über die Budgetverwendung treffen.
Im Bereich Wirtschaftsplanung und -steuerung wird darüber hinaus die privatrechtliche „Stiftung der Georg-August-Universität Göttingen“ betreut. Mit einem Stiftungsvermögen von 10 Mio. € leistet sie mit den daraus resultierenden Erträgen einen entsprechenden Beitrag zur Forschungsförderung an der Universität Göttingen.