Allgemeine Hinweise zur Pflichtstudienberatung
Pflichtberatung gem. § 7 Abs. 4 APO
In der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität wird in § 7 Abs. 4 festgelegt, dass die Zulassung zur zweiten Wiederholungsprüfung in Orientierungsmodulen erst nach Teilnahme an einer Pflichtstudienberatung erfolgen kann. Das bedeutet, dass nach zweimaligem Nichtbestehen eines Orientierungsmoduls eine erneute Anmeldung zu diesem Modul nicht möglich ist, sondern erst eine Pflichtstudienberatung durchzuführen ist.
Wen betrifft dies?
Es betrifft alle Studierenden aller Bachelor-Studiengänge, die ein Orientierungsmodul bereits zweimal nicht bestanden haben.
Wer führt die Beratung durch?
Die erforderliche Beratung führen die Lehrstühle durch, bei dem der letzte (also der zweite Versuch) des Orientierungsmoduls nicht bestanden worden ist. Es müssen also ggf. mehrere Beratungen für mehrere Module durchgeführt werden! Es ist sinnvoll, diese Beratung zeitnah zum zweiten Fehlversuch durchzuführen
Was haben Studierende zu tun?
- Pflichtberatungsformular ausdrucken und ausfüllen
- Termin zur Beratung mit dem Lehrstuhl vereinbaren
- Termin und Beratung wahrnehmen
- Von Ihnen ausgefülltes und vom Lehrstuhl unterschriebenes Formular beim Prüfungsamt einreichen (per Mail)
- Danach kann eine Anmeldung zum dritten und letzten Versuch des Orientierungsmoduls nach Freischaltung durch das Prüfungsamt durchgeführt werden. Eine selbstständige Anmeldung ist nicht möglich.