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Press release: Deutsch-Chinesisches Kolloquium
Nr. 165/2001 - 29.06.2001
Tagung an diesem Wochenende leistet einen Beitrag zur Förderung des Rechtsstaatdialogs beider Staaten
Seit heute tagt das internationale Kolloquium "Wirtschaft - Recht - Rechtsstaat" in Göttingen. Gastgeber und Veranstalter ist das Deutsch-Chinesische Institut für Wirtschaftsrecht der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Insgesamt sind rund zwanzig Teilnehmer aus China anwesend, darunter der Vizepräsident der Universität Nanjing, Prof. Dr. Hong Yinxing und der chinesische Direktor des Deutsch-Chinesischen Institutes Prof. Dr. Shao Jiandong. Darüber hinaus nehmen Gäste aus ganz Deutschland teil. Es konnten u.a. Referenten von den Universitäten Hamburg, Freiburg, Köln, Frankfurt und Marburg gewonnen werden. Ziel des Kongresses ist, den Rechtsstaatdialog zwischen China und Deutschland zu fördern.
Den Auftakt bildete gestern Abend der feierliche Beginn in der Aula am Wilhelmplatz. Zuvor empfing der Präsident der Universität Göttingen, Prof. Dr. Horst Kern eine kleine Delegation unter der Leitung des Vizepräsidenten der Universität Nanjing, Prof. Dr. Hong Yinxing. Im Akademiesaal unterzeichneten Prof. Hong und Prof. Kern einen Kooperationsvertrag, in dem die Zusammenarbeit der beiden Universitäten besiegelt wurde. So soll, angebunden an das Deutsch-Chinesische Institut für Wirtschaftsrecht, alsbald auch das Fach Ökonomie eingebunden werden. "Die Ausbildung des Instituts ist für uns vorbildlich - wir wollen das ausbauen und andere Fächer, konkret die Ökonomie, einbeziehen", so Prof. Kern. Eine Einladung des Universitäts-Vizepräsidenten zum 100jährigen Jubiläum der Universität Nanjing nahm er gern an.
Beim anschließenden Festakt in der Aula begrüßten Prof. Kern und Prof. Hong die Gäste aus China und Deutschland. "Die chinesische Wirtschaft ist auf dem Weg in die globale Ökonomie. In dieser Situation möchten wir von den deutschen Erfahrungen im Rechtsstaatsaufbau profitieren und sie nutzen" erläuterte Prof. Hong. Ministerialdirigent Lujo Fadé verlas ein Grußwort der Bundesministerin für Justiz, Hertha Däubler-Gmelin, in dem sie die Bemühungen Chinas auf dem Weg in eine rechtsstaatliche Ordnung begrüßte. Außerdem richtete Ministerialdirigentin Dr. Karin Gafert die Grüße des Ministers für Wissenschaft und Kultur, Thomas Oppermann aus. Weitere Grußworte sprachen die Dekanin der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Barbara Veit sowie die deutsche Direktorin des Instituts, Prof. Dr. Christiane Wendehorst. Den Festvortrag "Altes und Neues über China aus deutscher Sicht" hielt anschließend Prof. Dr. Wolfgang Sellert, der von 1995 bis zum Sommer 2000 deutscher Direktor des Deutsch-Chinesischen Institutes war. Er erinnerte an die bedenkliche politische Lage in China (Massaker auf dem Platz des himmlischen Friedens) zu der Zeit, als das Institut 1979 gegründet wurde.
Durch die Tagung am Wochenende soll "eine Brücke zwischen der akademischen und der praktischen Seite geschlagen werden", erklärte Prof. Wendehorst. Bis zum Samstag referieren deutsche und chinesische Vertreter in vier Modulen über die Themen Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht. Auf Fragen wie "Welche Rechte haben Deutsche, die in China ein Unternehmen gründen möchten?" oder "Wie ist der Verbraucher geschützt?" sollen Antworten gefunden werden. Durch den direkten Vergleich verschiedener Thematiken findet ein Austausch und eine Annäherung beider Seiten statt.
Das erste Modul Zivilrecht wird von Prof. Dr. Shao Jiandong, dem chinesischen Direktor des Deutsch-Chinesischen Institutes moderiert. Prof. Shao Jiandong studierte unter anderen in Göttingen und wurde hier promoviert. Neben ihm referieren Prof. Sun Guoxiang, ein in China landesweit bekannter Strafverteidiger und Prof. Sun Nansheng, stellvertretender Präsident des Oberen Volksgerichts der Provinz Jiangsu sowie weiter Referenten aus China. Das zweite Modul Wirtschaftsrecht wird von Prof. Wendehorst moderiert. Prof. Dr. Christian Starck von der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen ist Moderator des dritten Teils Verwaltungsrecht. Das vierte Modul Arbeits- und Sozialrecht leitet Prof. Dr. Hansjörg Otto vom Institut für Arbeitsrecht der Göttinger Universität. Das Deutsch-Chinesische Institut ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Universitäten Göttingen und Nanjing. Aufgabe des Institutes ist die Unterstützung des Rechtsdialoges zwischen Deutschland und der Volksrepublik China. Im Oktober 1999 feierte die Einrichtung ihr 10-jähriges Bestehen. Es ist das einzige Institut seiner Art in China und hat dort landesweit hohes Ansehen erlangt.
Weitere Informationen:
Deutsch-Chinesisches Institut für Wirtschaftsrecht
Prof. Dr. Christiane Wendehorst
Tel. 0551/39-7396 oder 0174/915 06 55
c.wendehorst@jura-uni.goettingen.de