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Press release: Vertrauen – Faire Urteile in Wissenschaft und Recht
Nr. 234/2012 - 30.11.2012
Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Susanne Baer hält Göttinger Universitätsrede
(pug) Für das Recht und die Wissenschaft ist Vertrauen von erheblicher, oft sogar von entscheidender Bedeutung. Wie aber steht es um Vertrauen beispielsweise in Zeiten des Plagiats? Und wie weit sollte Vertrauen reichen? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der „Göttinger Universitätsrede – Wissenschaft und Verantwortung“ am Donnerstag, 6. Dezember 2012. Festrednerin ist Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Ihr Vortrag trägt den Titel „Vertrauen – Faire Urteile in Wissenschaft und Recht“. Zur Einführung spricht die Göttinger Universitätspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Beisiegel. Im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung werden außerdem die Preise des Stiftungsrates der Universität sowie die Ehrenmedaille der Hochschule Aureus Gottingensis verliehen. Beginn ist um 17.15 Uhr in der Aula am Wilhelmsplatz.
Vertrauen – das bringen wir (hoffentlich) Menschen entgegen, aber auch Institutionen und Verfahren. Wir vertrauen auf faire Urteile durch Gerichte, oder auf faire Beurteilungen der Qualität wissenschaftlicher Leistungen durch peers oder Gutachtende in Prüfungen. Aber wie weit sollte Vertrauen reichen – in Zeiten der Kontroverse um zwingende oder doch vertrauensvoll freiwillige Quoten für Frauen in Aufsichtsräten, der Diskussion um religiöse Praktiken in säkularen Gesellschaften oder auch der Debatten über die Rettung des Euro und zur Wiederherstellung von Vertrauen in die Märkte? „Eine Möglichkeit, Vertrauen zu schaffen und zu halten, liegt in der Ausgestaltung von Verfahren“, so Prof. Baer. „Allerdings muss diese auch engagiert gelebt werden, um uns wirklich vertrauen zu lassen.“
Die Rechtswissenschaftlerin und Genderforscherin Susanne Baer beschäftigt sich seit langem mit Grund- und Menschenrechten, Regeln gegen Diskriminierung und interdisziplinärer Rechtsforschung. Sie ist seit Februar 2011 Richterin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe und dort auch für die Wissenschaftsfreiheit zuständig. Seit 2002 ist sie Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin, seit 2009 außerdem William W. Cook Global Law Professor an der amerikanischen University of Michigan. Prof. Baer hat sich vielfach wissenschaftspolitisch engagiert, so als Vizepräsidentin der Humboldt-Universität, als Studiendekanin der dortigen Juristischen Fakultät und als Sprecherin des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien, außerdem als Vorsitzende des Gremiums zur Begutachtung im Professorinnenprogramm des Bundes und des Gremiums zur Erarbeitung der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie als Mitglied des Hochschulrates der Universität Bielefeld.