Kinder- und Jugendstrafrecht in der Islamischen Republik Iran und der Bundesrepublik Deutschland
5. bis 12. Dezember 2009
Im Dezember 2009 besuchte eine Delegation iranischer Jurist_Innen, Islamwissenschaftler_Innen und Student_Innen die Bundesrepublik Deutschland. Das Programm enthielt einen wissenschaftlichen sowie einen praktisch-institutionellen Teil. In wissenschaftlicher Hinsicht wurden sowohl von der iranischen Seite als auch von der deutschen Seite Vorträge zu der Thematik Kinder- und Jugendstrafrecht in der Islamischen Republik Iran und der Bundesrepublik Deutschland gehalten.
Während das deutsche Rechtssystem durch das Jungendgerichtsgesetz ein Sonderstrafrecht für Kinder und Jugendliche regelt, kennt das iranische System diese Unterteilung nicht. Die Strafmündigkeit von Kinder- und Jugendlichen bildete dabei den Kern der Diskussionen. Über die wissenschaftlichen Diskurse hinaus hatten die iranischen Gäste die Gelegenheit an einer Verhandlung am Landgericht Göttingen teilzunehmen, mit Vertretern der Staatsanwaltschaft zu sprechen sowie die offene Jugendstrafvollzugsanstalt kennenzulernen. Letztere hat einen besonders nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Dieser Teil fand in Göttingen statt. Im anschließenden ausschließlich praktisch-institutionellen Teil wurde den iranischen Gästen das Rechtssystem der Bundesrepublik mit Besuchen des Bundesverfassungsgerichts, Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesinnenministeriums und Bundestags vorgestellt.