Wie bereits angekündigt, haben wir das Verfahren für die Erstellung des Leistungsnachweises, den Sie zur Anmeldung für die Pflichtfachprüfung benötigen, umgestellt!

Auch diesen Leistungsnachweis können Sie nun über die SB-Funktion des Prüfungssystems FlexNow (über ECAMPUS oder flexnow.uni-goettingen.de) selbst erzeugen und ausdrucken. Die Verifikation erfolgt über den aufgedruckten Verifikationsschlüssel, so dass der Nachweis ohne Stempel und Unterschrift gültig ist.


Wählen Sie bitte im Reportformat unbedingt die Formatvorlage „Nachweis Pflichtfachprüfung Jura“ siehe Screenshot , da ausschließlich dieser für die Anmeldung gültig ist. Wenn Sie eine Nachweis im falschen Format beifügen, wird Ihr Antrag auf Anmeldung zur Pflichtfachprüfung vom Landesjustizprüfungsamt unter Umständen zurückgewiesen!

Bitte prüfen Sie alle Angaben, insbesondere das vorangestellte Deckblatt. Es tauchen dort nur universitäre Leistungen auf, die Sie an unserer Fakultät erbracht bzw. die von uns anerkannt (nur Zwischenprüfung) wurden. Nachweise aus anderen Universitäten sowie Nachweise über ein Auslandssemester als Anerkennung für den erforderlichen Sprachnachweis sind mit der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung gesondert einzureichen und werden auf diesem Leistungsnachweis nicht aufgeführt.


Beachten Sie bitte:

Sollten Sie anrechenbare Schlüsselqualifikationsleistungen bei der ZESS gemacht haben, die auf der ersten Seite nicht auftauchen, müssen diese noch umgebucht werden. Teilen Sie uns dieses bitte unter Nennung Ihrer Matrikel-Nr. per Mail mit!