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Press release: Integration statt Abgrenzung
Nr. 123/2001 - 10.05.2001
(pug) Die Göttinger Juristin Prof. Christine Langenfeld erhält in diesem Jahr den Augsburger Wissenschaftspreis für Interkulturelle Studien. Der alljährlich von der Universität Augsburg, der Stadt Augsburg und vom „Forum Interkulturelles Leben und Lernen e.V. ausgeschriebene Preis ehrt NachwuchswissenschaftlerInnen, deren Studien einen maßgeblichen Beitrag zum Thema „Interkulturelle Wirklichkeit in Deutschland: Fragen und Antworten auf dem Weg zur offenen Gesellschaft“ leisten. Der Preis ist mit DM 10.000.- dotiert.
Christine Langenfeld überzeugte die Jury mit ihrer Habilitationsschrift „Integration und kulturelle Identität zugewanderter Minderheiten in der Bundesrepublik Deutschland – eine Untersuchung am Beispiel des allgemeinbildenden Schulwesens“. Mit dieser Arbeit habilitierte sich die Wissenschaftlerin im Sommer 2000 an der Universität des Saarlandes. Die Untersuchung von Frau Langenfeld befasst sich mit dem Spannungsfeld zwischen Anerkennung und Bewahrung der kulturellen Identitäten der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Minderheiten und der Notwendigkeit der Integration in die bestehende Rechts- und Gesellschaftsordnung. Die Studie geht davon aus, dass dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung zur gemeinsamen Unterrichtung zugewanderter Kinder und solcher deutscher Herkunft zu entnehmen ist, so dass das genannte Spannungsfeld nicht durch Abgrenzung (zum Beispiel durch Nationalklassen, wie gelegentlich versucht) aufgelöst werden kann.
Christine Langenfeld plädiert für einen offenen und toleranten Staat, der zur Neubestimmung des Neutralitätsbegriffs maßgeblich beiträgt. Sie geht von dem festen Boden des für alle in Deutschland lebenden Menschen verbindlichen Grundgesetzes aus und ordnet die in den Schulen sehr deutlich aufbrechenden Konflikte einem klaren und nüchternen Rechtsverständnis unter. Fast nebenbei macht diese Untersuchung die Integrationsleistung deutlich, welche den deutschen allgemeinbildenden Schulen in den letzten Jahren immer wieder unter großer Anstrengung aller Beteiligten (von den Schulverwaltungen bis zu den Schülern und Eltern, besonders aber durch die Lehrerinnen und Lehrer) gelungen ist.
Christine Langenfeld studierte in Trier, Mainz und Dijon Rechtswissenschaften und wurde 1989 an Johannes-Gutenberg-Universität Mainz promoviert. Seit Herbst 2000 lehrt sie am Juristischen Seminar der Universität Göttingen Öffentliches Recht. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht und ausländisches öffentliches Recht.
Neben der Arbeit von Christine Langenfeld lagen der Augsburger Jury, deren Vorsitzender der ehemalige DFG-Präsident und jetzige Präsident der Alexander-von-Humboldt-Stiftung Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Frühwald ist, noch 23 andere Bewerbungen vor. Mit der Studie von Christine Langenfeld wurde der Preis erstmals an eine Habilitationsschrift vergeben.