In publica commoda

Entscheidungswege für dezentrale Maßnahmen

Studierende bestimmen gleichberechtigt mit, wofür die Studienqualitätsmittel (SQM) genutzt werden sollen. Soweit SQM pauschal auf Fakultäten und vergleichbare Organisationseinheiten verteilt sind (dezentrale SQM), entscheidet nach § 12 SQM-RiLi das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienkommission nach Stellungnahme des Fakultätsrates über die Durchführung von dezentralen Maßnahmen aus SQM.

In einem Zwischenschritt werden diese Maßnahmen noch einmal vom Controlling in Zusammenarbeit mit einem Team aus der Verwaltung ebenfalls auf Förderfähigkeit geprüft. Dieses Team setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Abteilungen Studium und Lehre, Finanzen und Personal. Bei Bedarf werden zusätzlich die Fachabteilungen Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung sowie Gebäudemanagement herangezogen.


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Abkürzungen/Erläuterungen:
SK = Studienkommission
FR = Fakultätsrat
dunkelblau hinterlegt = Beschlusskompetenz
hellblau hinterlegt = Stellungnahmerecht






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