Systemakkreditierung an der Universität Göttingen
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule in Studium und Lehre. Mit der Systemakkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.
Im Zuge der Systemakkreditierung muss eine Hochschule nachweisen, dass sie die im Studienakkreditierungsstaatsvertrag und der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung niedergelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kritierien systematisch umsetzt. Hierfür muss das Qualitätsmanagementsystem regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche vorsehen, an denen interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expert*innen, Vertreter*innen der Berufspraxis und Absolvent*innen beteiligt sind. Zeigt sich bei den Bewertungen Handlungsbedarf, so werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und umgesetzt. Die für die Umsetzung des Konzepts des Qualitätsmanagementsystems erforderlichen Daten werden hochschulweit und regelmäßig erhoben.
Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätsmanagementsystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Die Hochschule trägt das Qualitätssiegel der Stiftung Akkreditierungsrat „System akkreditiert“.
Was ist bisher passiert – die wichtigsten Schritte?
2017 |
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Sommer: |
Informationsphase sowie Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie |
Herbst: |
Bildung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung des QM-Systems und kontinuierlichen Prozessbegleitung |
Jahresende: |
Entscheidung zur Umstellung von Programm- auf Systemakkreditierung; Auswahl einer Agentur und Vertragsschluss |
2018 |
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Frühjahr: |
Diskussion über und Abstimmung des QM-Systems |
Sommersemester: |
Durchführung erster Studiengangs-Beispielverfahren; Fakultäten entwickeln ihr dezentrales QM-Konzept sowie einen Verfahrensplan für den Zeitraum bis 2026; Beschluss des Leitbilds für das Lehren und Lernen |
Herbst: |
Gremienbeteiligung und Beschluss der „Inhaltlichen Bewertungskriterien“ für die interne Akkreditierung |
2019 |
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Sommer: |
Abschluss des Pilotverfahrens; Antrag auf Zulassung zur Systemakkreditierung; Gremienbeteiligung und Beschluss der „Prozessbeschreibung für die interne Akkreditierung“ |
November: |
Zulassung zum Hauptverfahren |
2021 |
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Sommer 2021: |
Erstellung des Selbstberichts Aufnahme des Regelbetriebs in allen Fakultäten, soweit nicht bereits geschehen |
Herbst 2021: |
Erste Vor-Ort-Begehung |
2022 |
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bis Frühjahr 2022: |
Anpassungen auf Basis der ersten Vor-Ort-Begehung Beibringung weiterer Unterlagen in Vorbereitung der zweiten Vor-Ort-Begehung |
Frühjahr 2022 |
Zweite Vor-Ort-Begehung |
ab Frühjahr 2022 |
Beginn Perspektivgespräche und Zielvereinbarungen zwischen Vizepräsident Studium und Lehre und Fakultäten |
Sommer 2022: |
Bewertungsbericht der Gutachter*innen, Aussetzung des Verfahrens und Einspruch der Universität |
ab Herbst 2022: |
Funktionalitätsprüfungen des dezentralen Qualitätsmanagements (dQM) durch KASL |
2023 |
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Frühjahr 2023: |
Universität akzeptiert Aussetzung; Einspruch zu einzelnen Mängeln wird stattgegeben |
ab Frühjahr 2023: |
Wiederaufnahmezeitraum: Behebung der Mängel |
Sommer 2023: |
Konzeption und Verabschiedung einer Studierendenbefragung Revision und Verabschiedung neuer Fragebogen für die Lehrveranstaltungsevaluation |
ab Herbst 2023: |
Bewertungskommissionen zur internen Akkreditierung nehmen ihre Arbeit auf |
2024 |
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Frühjahr 2024: |
Erste Inhouse-Tagung zum Austausch der QM-Akteur*innen |
Herbst 2024: |
Novelle der QMO-SL |
Winter 2024: |
Präsidium spricht erste interne Akkreditierungen aus |
Wo stehen wir aktuell und was ist geplant?
16. Januar 2025: |
Zweite Inhouse-Tagung zum Austausch der QM-Akteur*innen |
Frühjahr 2025: |
Einreichung Selbstbericht zur Wiederaufnahme |
2./3. Juni 2025: |
Vor-Ort-Begehung |
Herbst 2025: |
Akkreditierungsentscheidung |
Im Erfolgsfall wird die Universität Göttingen für zunächst sechs Jahre berechtigt sein, das Siegel des Akkreditierungsrates zur Akkreditierung ihrer Studiengänge selbst zu verleihen.