Verlängerung der Qualifikationsphase
Die familienpolitische Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sieht vor, dass die Höchstbefristungsdauer bei Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase um bis zu 2 Jahre für die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren verlängert werden kann.
Stoßen Mitarbeiter*innen mit Kind(ern) mit ihrer Qualifizierungsbefristung an die Höchstbefristungsdauer, lassen Sie von der Personalabteilung prüfen, ob der Vertrag aufgrund der familienpolitischen Komponente um zwei Jahre verlängert werden kann.