Ort *
Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Antrags nur erfolgt, wenn die Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich erbracht wurde und die Zulassungsvoraussetzungen zur Pflichtfachprüfung (§ 4 Abs. Nr. 1a bis f und zwei von drei Praktikumsbescheinigungen nach § Abs. 1 Nr. 2) vorliegen und alle dazu erforderlichen Leistungen im Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Prüfung eingetragen sind.
Fehlende Leistungen, die vor dem Antragszeitpunkt bereits erbracht wurden, aber nicht in FlexNow eingetragen sind, können im Antragszeitraum in digitaler Form per Mail an studieren@jura.uni-goettingen.de nachgereicht werden.
Die Mail soll die folgende Betreffzeile enthalten:
LL.B. Zeugnisantrag_eigene Matrikel-Nr_Name_Vorname
Sollten die Unterlagen bis zum Ende der Antragsfrist nicht vorliegen, kann die Bearbeitung im Antragssemester nicht erfolgen.
Bitte beachten Sie darüber hinaus, dass Sie nur einen Titel erhalten können, entweder den Titel LL.B. aufgrund der o. g. Leistungen oder den Titel Diplomjurist (Verleihung noch bis 31.12.2030) aufgrund der Ersten Prüfung. Sie müssen diesbezüglich zwingend eine Entscheidung treffen!!
Ich versichere, dass mir der Hochschulgrad eines „Diplom-Juristen“ bzw. einer „Diplom-Juristin“ (Dipl.-Jur.) nicht verliehen und auch nicht beantragt wurde.
Mit Absenden des Antrags erklären Sie gleichzeitig die Kenntnisnahme der o. g. Informationen.