Laut § 14 Absatz 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) können Prüfungs- und Studienleistungen nur von immatrikulierten Personen erbracht werden.
Studierende müssen während des gesamten Prüfungszeitraumes immatrikuliert sein.
In der Immatrikulationsordnung ist die Erstattung von Abgaben und Entgelten geregelt. "Erfolgt die Exmatrikulation ... vor oder innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn, sind die geleisteten Abgaben und Entgelte auf Antrag zu erstatten."
Die Exmatrikulation erfolgt erst an dem Tag, an dem Ihr Antrag bei der Studienzentrale eingeht.
Das bedeutet für Sie:
Berücksichtigen Sie bitte bei der Festlegung des Startzeitpunktes, dass laut PO die Themensteller für Bachelorarbeiten 8 Wochen und für Masterarbeiten 12 Wochen Korrekturfrist haben.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie H I E R