Bachelor: Praktika und Praktikumsmöglichkeiten
(ab Wintersemester 2022/23)
Alle Studierenden des Bachelor-Studienganges Psychologie müssen Berufspraktika ableisten. Diese Praktika sollen erste Erfahrungen in der Berufspraxis vermitteln.
- Variante 1: Wenn keine Qualifizierung für den Klinischen Master angestrebt wird, sind 450 Stunden Berufspraktikum (aufteilbar in 2 x 225 Stunden, an einer oder max. 2 Praktikumsstellen) abzuleisten (Modul B.Psy.004, 15 Credits). Die Stunden können volltags über 12 bzw. 2 x 6 Wochen oder aber auch in Teilzeit abgeleistet werden (in der vorlesungsfreien Zeit oder semesterbegleitend). Die Credits werden erst bei vollständiger Ableistung der 450 Stunden eingetragen. Die Modulverantwortliche für B.Psy.004 ist Frau Dr. Brinkmann.
- Variante 2: Wenn die Qualifizierung zum Klinischen Master angestrebt wird, ist ein Orientierungspraktikum (Modul B.Psy.005 gem. § 14 ApprO, 6 Credits = 180 Stunden) und ein berufsqualifizierendes Praktikum (B.Psy.006 gem. § 15 ApprO, 9 Credits = 270 Stunden). Die Modulverantwortliche für B.Psy.005 und 006 ist Frau Bernardi-Pritzkow. Alle Informationen zu den Praktika gemäß Approbationsordnung finden Sie auf der Seite des Studienbüros Klinische Psychologie. Die Berichte und Bescheinigungen sind bei Frau Bernardi-Pritzkow einzureichen.
Zu Variante 1: Informationen zum Modul B.Psy.004 "Berufspraktikum"
(für Informationen zu B.Psy.005 und 006 siehe Praktika im Bachelorstudium gemäß PsychThApprO)
Allgemeine Voraussetzungen für die Anerkennung des Berufspraktikums (Modul B.Psy.004, ohne Qualifizierung für den Master Klinische Psychologie und Psychotherapie)
- Betreuung durch eine Person mit einem Abschluss in Psychologie (Diplom oder Master) oder mit einem "vergleichbaren Abschluss" (nur nach Genehmigung durch die Prüfungskommission).
- FlexNow-Anmeldung zum Modul B.Psy.004.
- Die Leistung muss vor der Abgabe der Bachelor-Arbeit erbracht sein.
- Jedes Praktikum muss von der Betreuerin / dem Betreuer in der Institution, in der das Praktikum absolviert wird, bescheinigt werden. Es sollte auf der Bescheinigung deutlich werden, dass der oder die Unterzeichnende tatsächlich einen Diplom- oder Master-Abschluss in Psychologie hat. Außerdem ist ein Stempel der Institution hinzuzufügen.
Studienleistung und Leistungsnachweis
Das Original der Bescheinigungen über das abgeleistete Praktikum ist als Papierversion einzureichen. Zusätzlich müssen die Fragen aus dem "Fragebogen zum Berufspraktikum" auf maximal drei Seiten ausformuliert (keine Auflistung!) für jedes Praktikum beantwortet und als Word-Dokument oder PDF per Email eingereicht werden an Dr. Nuria Brinkmann.
Die Eintragung der Leistung nach Abgabe der Bescheinigungen und Berichte kann bis zu vier Wochen dauern. Bitte reichen Sie die Unterlagen also rechtzeitig vor Abgabe der Bachelor-Arbeit ein und beachten Sie dabei Urlaubs- bzw. Abwesenheitszeiten!
Nach dem Eintragen der Leistung wird die Originalbescheinigung maximal vier Wochen zur persönlichen Abholung vorgehalten. Alternativ kann auch direkt ein frankierter Rückumschlag mit abgegeben werden.
Suche nach einem Praktikumsplatz
Die Suche nach einem Praktikumsplatz kann durch die bereits durch Diplom-Studierende angereicherte Datenbank, in der Praktikumsstellen eingetragen sind, erleichtert werden. Rechts sind PDF-Dateien verlinkt, auf der Praktikumsstellen, die bereits von Psychologie-Studierenden besucht wurden, aufgeführt sind. Benutzername und Passwort können im Studienbüro bei Frau Dr. Brinkmann erfragt werden.
Bitte beachten Sie, dass in der Datenbank eventuell auch Praktikumsstellen aufgeführt sind, bei denen eine Betreuung durch einen Psychologen oder eine Psychologin nicht unbedingt gewährleistet ist. Zur Sicherheit sollten Sie dies daher vor Ihrem Praktikum direkt bei der Institution erfragen!
Hiwi-Tätigkeiten als Praktikum
Hiwi-Tätigkeiten können NICHT mehr als Berufspraktikum anerkannt werden (Vorstandsbeschluss vom 14.01.2015).
Modulverantwortliche
Dr. Nuria Brinkmann ist Praktikumskoordinatorin für das Berufspraktikum B.Psy.004. Sie muss die abgeleisteten Praktika bzw. die dazu verfassten Praktikumsberichte anerkennen. Gern beantwortet sie alle Fragen zu den Berufspraktika.
Nachweis, dass es ein Pflichtpraktikum ist
Wenn die Praktikumsstelle einen Nachweis darüber verlangt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, füllen Sie bitte die entsprechende Bescheinigung über das Pflichtpraktikum (für die Praktikumsstelle) aus und lassen diese im Studienbüro von Frau Dr. Brinkmann unterschreiben.