Entgeltfortzahlung während Mutterschutz/ Elternzeit
Während der Mutterschutzfrist werden die Arbeitgeberaufwendungen, die für eine Arbeitnehmerin aus Anlass einer Mutterschaft zu zahlen sind, erstattet. Dazu gehört der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld für die Dauer der Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) sowie das bei Beschäftigungsverboten zu zahlende Arbeitsentgelt. Beamtinnen fallen nicht unter diese Regelung. Für eine eventuell sich anschließende Elternzeit entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.