Ermäßigung
Empfängerinnen oder Empfänger von Arbeitslosengeld II, laufender Sozialhilfe oder Wohngeld können nach Vorlage des entsprechenden Nachweises 50 Prozent Ermäßigung auf die Semestergebühr erhalten. Wenn Sie eine Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten, geben Sie Ihre Semesteranmeldung bitte persönlich während der regulären Anmeldezeiten im UDL-Büro ab und legen Sie Ihren Nachweis sowie möglichst eine leserliche Kopie davon vor.