Vorgerücktenübung im Bürgerlichen Recht

Der Sachverhalt für die Vorgerücktenübung im Bürgerlichen Recht kann hier heruntergeladen werden.

Hinweis zum Sachverhalt der Hausarbeit für die Vorgerücktenübung im Bürgerlichen Recht.


Bitte beachten Sie auch den Leitfaden für das Anfertigen von Haus- und Seminararbeiten, der unter Lehre/Sommersemester 2013 abrufbar ist.



Pflichtfach Bürgerliches Recht (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 NJAVO)

Zeit und Ort: Di. 16.15 – 17.45 Uhr ZHG 009

Beginn: 9. April 2013

Eignung: ab 5. Semester

Hinweise: Die Klausurtermine sind vorgesehen für 23.4.2013 (1. Klausur), 28.5.2013 (2. Klausur) und 25.6.2013 (3. Klausur).
Für die Teilnahme an Klausuren und Hausarbeit ist eine Anmeldung erforderlich.

Unterlagen: Werden in Stud.IP eingestellt.

Sprechstunde:
Mittwoch 12.00 – 13.00 Uhr, MZG 12. Stock, Zi. 12.133 (bitte im Sekretariat telefonisch voranmelden – 39-7246).