Zuschuss für Geländeveranstaltungen aus dezentralen StudienQualitätsMitteln
Es werden aus dezentralen StudienQualitätsMitteln (SQM) ausgewählte Geländeveranstaltungen bezuschusst.
Das sind im Detail (Stand: 01.04.2023):
* Geländetage zu B.Geg.05 kostenfrei (zusammen ca. 50 Euro/Pers.),
* GÜ 1 bis 5 in B.Geo.102 kostenfrei (zusammen ca.. 100 Euro/Pers.,
* Kartierübung in B.Geo.107und B.ÖSM.105 mit max. 250 Euro/Pers.,
* Geländepraktikum in B.Geg.09.2 mit max. 300 Euro/Pers.
* Geländekurs in B.Geg.25 mit max. 400 Euro,
* Großer Geländekurs in M.Geg.08|08a mit max. 400 Euro/Pers.
* Geographiedidaktische Exkursion in M.Geg.32 mit max. 400 Euro/Pers.
* Geländeveranstaltung in M.Geo.104 mit max. 400 Euro/Pers.
* Regionalgeologische Geländeübung in B.Geo.110 mit max. 100 Euro/Pers. (ab SoSe 23: 200 €/P.)
* Kleiner Geländekurs in B.Geg.02.2 mit max. 100 Euro / Pers.
* GÜ 1+2 in B.ÖSM.102 (zus. ca. 40€/Pers.)
Nach neuen Regelungen der Landesregierung von 2022 dürfen nur noch Pflicht-Geländeveranstaltungen mit SQM bezuschusst werden.
Studierende müssen hierfür KEINEN Antrag stellen. Die Bezuschussung erfolgt direkt über die Abrechnung der jeweiligen Veranstaltung. Die betreffenden Dozierenden sind entsprechend informiert.
Achtung: Nimmt eine Person an einem der Veranstaltungstypen zweimal teil, ist sie nur beim ersten Mal zuschussberechtigt. Es besteht dann auch kein Anspruch auf eine nicht ausgeschöpfte Differenz auf den Maximal-Pro-Kopf-Zuschuss aus der ersten Teilnahme für die Teilnahme an der zweiten Veranstaltung des betr. Veranstaltungstyps.
Diese Maßnahme ist bis inkl. SoSe 2026 bewilligt, sofern es bis dahin SQM gibt (Stand: 04/2023).