„Wiedereinstieg“/ zurück am Arbeitsplatz
Stillzeiten während der Arbeitszeit
Nach dem Mutterschutzgesetz ist eine stillende Person in den ersten 12 Monaten nach der Geburt für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen. Weiterlesen...
Reduzierung/Flexibilisierung der Arbeitszeit
Bei einem länger als 6 Monate bestehenden Arbeitsverhältnisses besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeit bzw. Reduzierung der Arbeitszeit, wenn ein Kind unter 18 Jahren betreut werden muss. Ein Antrag kann nur bei dringenden dienstlichen Gründen abgelehnt werden. Weiterlesen...
Verlängerung der Qualifikationsphase
Die familienpolitische Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sieht vor, dass die Höchstbefristungsdauer bei Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase um bis zu 2 Jahre für die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren verlängert werden kann. Weiterlesen...
Mobile Arbeit
Die Universität bietet für ihre Beschäftigten seit 2008 Mobile Arbeit an. Für Mobile Arbeit sind alle Aufgaben geeignet, die eigenständig und eigenverantwortlich durchgeführt und unter Wahrung von Datenschutzrichtlinien in die private Wohnung bzw. außerhalb der Arbeitsstelle verlagert werden können. Weiterlesen...
Familienfreundliche Sitzungszeiten
Mitarbeiter*innen mit familiären Verpflichtungen benötigen Planungssicherheit und zeitlichen Vorlauf. Achten Sie darauf, dienstlich verpflichtende Termine und Gremientermine frühzeitig anzukündigen und soweit möglich vor allem in Zeiten zu legen, in denen eine Kinderbetreuung gesichert ist (eine Ganztagesbetreuung geht i.d.R. von 08.00 - 16.00 Uhr). Weiterlesen...
Eltern-Kind-Zimmer/mobile Spieleboxen
Individuelle Engpässe bei der Kinderbetreuung entstehen häufig unerwartet (z.B. ungeplante Kitaschließung, leichte Erkrankung des Kindes). Weiterlesen...
Betreuung eines kranken Kindes
Es besteht ein Rechtsanspruch auf jährlich 10 Tage Arbeitsbefreiung (ohne Entgelt, bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse ca. 90 - 100 % des Nettogehalts) zur Betreuung eines kranken Kindes pro Kind, höchstens aber 25 Tage im Jahr (Alleinerziehende 20 Tage, höchstens 50 Tage im Jahr). Weiterlesen...
Entlastung von Beschäftigten mit Schulkindern
Mitarbeiter*innen mit Schulkindern können ihren Urlaub nicht flexibel planen, sie sind für den gemeinsamen Familienurlaub auf die Schulferien angewiesen. Nehmen Sie bei der Urlaubsplanung daher Rücksicht auf Beschäftigte mit Familienverpflichtungen, aber auch auf einen fairen Interessensausgleich im Team. Weiterlesen...
Förderung der Vereinbarkeit in DFG-Forschungsverbünden
Sie sind Führungskraft in einem DFG-Verbundforschungsprojekt und verfügen über DFG-Gleichstellungsmittel?
DFG-Gleichstellungsmittel können auch für vereinbarkeitsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden wie Kinderbetreuung während Veranstaltungen des Verbundes, Einrichtung von Telearbeitsplätzen, Trainings zur Entwicklung einer vereinbarkeitsorientierteren Führungskompetenz und vieles mehr. Weiterlesen...