Finanzielle Unterstützung
Ein Studium zu finanzieren ist nicht immer einfach – besonders bei Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung kann der finanzielle Bedarf steigen, wenn beispielsweise Hilfsmittel benötigt werden oder sich die Studiendauer verlängert. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den vielfältigen Finanzierungs- und Erlassmöglichkeiten, die sich teilweise speziell an Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung richten:Universitätsbund e.V.
Mit einem einfachen Antrag können Zuwendungen aus Mitteln des Universitätsbund Göttingen e.V. beantragt werden, um individuelle Bedarfe auszugleichen. Die Beihilfen sollen den Mehrbedarf im persönlichen Budget (z. B. Mietzuschüsse, Verpflegungszuschüsse, notwendiges technisches Gerät, apparative Ausstattung) ausgleichen.
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie beim Sozialdienst des Studentenwerks.Erstattung des Semestertickets
Der AStA ist für die Rückerstattung des Semestertickets zuständig. Schwerbehinderte und weitere Personen können einen Antrag auf Rückerstattung einreichen.
Die Anträge sowie weitere Informationen gibt es hier.Befreiung von Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren
Gemäß § 14, Abs. 2, Satz 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) können auf Antrag die Studienbeiträge und Langzeitstudiengebühren ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Entrichtung zu einer unbilligen Härte führen würde. Eine unbillige Härte liegt in der Regel vor, wenn sich eine Behinderung oder chronische Erkrankung studienzeitverlängernd auswirkt. Von daher kommt ein Erlass grundsätzlich nur für Semester in Betracht, wenn die Regelstudienzeit überschritten wurde („studienzeitverlängernd“).
Weiterführende Informationen finden Sie hier.Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Die Situation von Studierenden mit Beeinträchtigung wird im BAföG auf verschiedene Weise berücksichtigt. Antworten auf häufig gestellte Fragen hat die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) hier zusammengestellt.