Das Göttinger Team 2015

Case Concerning the Secession of East Agnostica (Agnostica v. Reverentia)

Topics:Self Determination, Secession, Material Breach, Countermeasures

Wie ist die Unterstützung einer Sezessionsbewegung durch einen Drittstaat völkerrechtlich zu bewerten? Gibt es ein Sezessionsrecht für Völker, die in ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt sind? Unter welchen Umständen dürfen sich Staaten von einem völkerrechtlichen Vertrag lösen? Diese und weitere hochaktuellen und weltpolitisch brisanten Fragen sind Gegenstand des diesjährigen Sachverhaltes der Jessup Moot Court Competition , mit dem sich seit September 2014 fünf Göttinger Studierende, die sich zuvor gegen ein hochqualitatives Bewerberfeld durchgesetzt hatten, intensiv beschäftigen.





Das fachlich vom wissenschaftlichen Personal des Instituts für Völkerrecht und Europarecht betreute Team der Göttinger Universität begann direkt nach der Veröffentlichung des Compromis mit den Arbeiten an den Schriftsätzen. Zügig wurden die Claims der Staaten Agnostica und Reverentia aufgeteilt und mit der Literaturrecherche begonnen. Schwierig war dabei zunächst sich einen Überblick über die zahlreiche relevante Literatur und Rechtsprechung zu verschaffen. Die umfangreichen Quellen erfordern dabei nicht nur einen sicheren Umgang mit der englischen, sondern auch mit der französischen Sprache.





Lediglich unterbrochen durch eine kurze Pause über die Weihnachtsfeiertage konnten das Memorial im Januar rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden, wobei auch in diesem Jahr die Beschränkung der Wortzahl eine besondere Herausforderung darstellte Auch nach Beendigung der schriftlichen Phase blieb die Arbeitsbelastung konstant hoch: Mit unentwegt großer Motivation bereitet sich das Team derzeit auf die mündliche Phase, die Pleadings, vor. Zahlreiche Probeverhandlungen, Rhetorikübungen und der Ausbau der allgemeinen Völkerrechtskenntnisse prägen bis zum Beginn der nationalen Ausscheidungen, die ab dem 04. März 2015 in Heidelberg stattfinden, den Tagesablauf der Teilnehmer.