Englischnachweis
Dokumententyp: "Sprachnachweis (Englisch)"
Zum Zeitpunkt der Bewerbung sind ausreichende Englischkenntnisse mit standardisierten bzw. akkreditierten Zertifikaten wenigstens auf dem Niveau B2 oder höher nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) nachzuweisen.
Als Nachweis dienen insbesondere:
- a) UNIcert®: mind. Zertifikat UNIcert® II;
- b) NULTE-Zertifikate: mind. Niveau B2;
- c) Cambridge English Scale: mind. 160 Punkte;
- d) „International English Language Testing System" (IELTS Academic): mind. Band 6,0;
- e) „Test of English as a Foreign Language, internet-based test” (TOEFL iBT): mind. 81 Punkte;
- f) Global Scale of English (Pearson Academic): mind. 59 Punkte;
- g) sonstiger Nachweis nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR), mindestens Niveau B2.
Das erfolgreiche Absolvieren der Tests (a-f) darf nicht länger als zwei Jahre vor dem Eingang des Zulassungsantrags liegen. Als Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache gelten auch ein mindestens einjähriger Studien- oder Berufsaufenthalt in einem Land, in dem Englisch die Amtssprache ist, oder eine Durchschnittsnote von wenigstens 12 Punkten im Fach „Englisch“ innerhalb der beiden Schuljahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung.
Bewerber*innen, die einen englischsprachigen Studienaufenthalt als Sprachnachweis oder Muttersprache Englisch angeben, müssen ein entsprechendes Beleg-Dokument hochladen.
Diese Unterlagen müssen über das Upload-Portal hochgeladen werden. Bitte senden Sie keine Unterlagen per Post!
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