Institut für Arbeitsrecht
Das Institut für Arbeitsrecht zu Gast bei Werder Bremen
Am 15. Oktober war es soweit. Der diesjährige Institutsausflug führte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts für Arbeitsrecht zu Werder Bremen. Eingeladen hatte der Präsident des bereits 1899 gegründeten Traditionsvereins Hubertus Hess-Grunewald, ein ehemaliger Jurastudent an der Universität Göttingen und Promovend im Arbeitsrecht. Im Presseraum des Vereins präsentierte Hubertus Hess-Grunewald erst zu aller Überraschung seine Dissertationsschrift von 1993 und sodann die vielfältige Welt von Werder Bremen, die weit mehr als nur die Profifußball-Abteilung ausmacht, sondern auch andere Spitzensportarten wie etwa Handball, Tischtennis und Schach sowie darüber hinaus zahlreiche Aktivitäten im Breitensport und im Sozialbereich umfasst, wodurch der Verein mit heutzutage über 40.000 Mitgliedern zu einem Teil der Bremer Identität geworden ist („Lebenslang Grün-Weiss“). Beim anschließenden Spiel gegen Mainz 05 musste sich Werder Bremen im vollbesetzten Weserstadion und prickelnder Atmosphäre trotz begeisterter Anfeuerungsrufe der Institutsmitglieder dann leider mit 0:2 geschlagen geben, was der guten Stimmung und dem gelungenen Tag aber keinen Abbruch tat.
Arbeitsrecht in Praxis und Ausbildung
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.
mehr…Schwerpunktbereich 7 Arbeits- und Sozialordnung
Zum neuen Schwerpunktbereich 7 "Arbeits- und Sozialordnung" finden Sie hier eine Handreichung zur Orientierung. Darüber hinaus werden auf den Seiten der beiden Lehrstühle Deinert und Krause die Seminare zum SPB 7 künftig frühzeitig im Voraus angekündigt.
Allgemeiner Hinweis
Aufgrund sich häufender Anrufe wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Institut für Arbeitsrecht eine aus öffentlichen Mitteln finanzierte Einrichtung ist, die der Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Arbeitsrechts gewidmet ist und keine Auskünfte oder Beratung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erteilt.