Anträge, Formulare und Informationen (B.A./M.A.)
Damit Ihr Anliegen schnell bearbeitet werden kann, senden Sie Anträge, Formulare etc. bitte vorzugsweise in digitaler Form per E-Mail direkt an die*den jeweilige*n für Ihr Fach zuständige*n Prüfungsamtsmitarbeiter*in.
Anträge auf Anerkennung von externen und internen Prüfungsleistungen
- Anträge auf Anerkennung von externen und internen Prüfungsleistungen können Studierende ab sofort auf elektronischem Wege über ihren eCampus-Zugang stellen. Angebunden sind bislang die Philosophische Fakultät, die Agrarwissenschaftliche Fakultät, die Fakultät für Biologie und Psychologie sowie die ZESS- und ZELB-Module innerhalb der Studiengänge dieser Fakultäten.
- Weitere Infos auf der Seite Anerkennung von Prüfungsleistungen der Studienberatung des Studiendekanats:
- eCampus: Anerkennungsformular
- Wiki-Anleitung für das Anrechnungsformular
- Wiki-Anleitung für den allgemeinen Umgang mit eFormularen
Pflichtstudienberatung
- Formular zur Pflichtstudienberatung
- Weitere Infos auf dieser Seite der Studienberatung des Studiendekanats: Pflichtstudienberatung
B.A.-Arbeit
- Die Voraussetzungen für die Anmeldung zur B.A.-Arbeit sind den Fachspezifischen Bestimmungen zu entnehmen. Klicken Sie hierzu auf der Teamseite des Prüfungsamts hinter dem betreffenden Fach auf den gewünschten Studienabschluss. Auf der sich öffnenden Seite finden Sie in der rechten Spalte die Weiterleitung zu den Ordnungen. Hier geht es zur Teamseite.
- Bei Anträgen auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist es nicht notwendig, dass darauf die Unterschriften der Betreuer/innen vermerkt sind. Zur Vereinfachung des elektronischen Antragsverfahrens ist es ausreichend, wenn die Prüfer/innen bei Antragstellung per E-Mail in Cc gesetzt werden.
- Antragsformular zur B.A.-Arbeit
- Weitere Informationen zur B.A.-Arbeit
M.A.-Arbeit
- Die Voraussetzungen für die Anmeldung zur M.A.-Arbeit sind den Fachspezifischen Bestimmungen zu entnehmen. Klicken Sie hierzu auf der Teamseite des Prüfungsamts hinter dem betreffenden Fach auf den gewünschten Studienabschluss. Auf der sich öffnenden Seite finden Sie in der rechten Spalte die Weiterleitung zu den Ordnungen. Hier geht es zur Teamseite.
- Bei Anträgen auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist es nicht notwendig, dass darauf die Unterschriften der Betreuer/innen vermerkt sind. Zur Vereinfachung des elektronischen Antragsverfahrens ist es ausreichend, wenn die Prüfer/innen bei Antragstellung per E-Mail in Cc gesetzt werden.
- Antragsformular zur M.A.-Arbeit
- Weitere Informationen zur M.A.-Arbeit
Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen
- Sie haben die Möglichkeit, bis zu ein Jahr nach Abschluss des Prüfungsverfahrens Einsicht in die Prüfungsunterlagen zu nehmen. Melden Sie sich bitte, falls Sie in die Gutachten Ihrer Abschlussarbeit Einsicht nehmen wollen, bei der:dem für Ihr Fach zuständigen Prüfungsamtsmitarbeiter:in. Bei Klausuren und Hausarbeiten wenden Sie sich bitte direkt an den:die Prüfer:in.