Bezuschussung von Tagungsreisen

Tagungsreisen und Konferenzen bieten die Möglichkeit Netzwerke zu knüpfen und neuen Input sowie neue Ideen für das eigene Promotionsvorhaben zu erschließen. Um Promovierenden der GFA die Teilnahme zu erleichtern, können Zuschüsse für Tagungsreisen und Konferenzen aber auch Workshops oder Summer Schools bei der GFA beantragt werden.

Voraussetzungen/formale Kriterien

  • Erfüllen der allgemeinen Voraussetzungen
  • Antragsberechtigt sind promovierende Mitglieder der GFA (bis zur Beendigung des Promotionsverfahrens durch Übergabe der Promotionsurkunde, längstens aber ein Jahr nach der Disputation)
  • Mit Vorstandsentscheid vom 28.09.2018 wird max. 1 Reise im Rahmen des Promotionsstudiums gefördert.

Einzureichende Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular mit Originalunterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers und der Erstbetreuerin/des Erstbetreuers
  • Kostenplan (Gesamtkosten der Reise/bei der GFA beantragten Kosten aufgeschlüsselt nach Tagungsgebühr, Reisekosten gemäß DAAD-Richtlinie und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz)
  • Anmelde-/Annahmebescheinigung (inkl. Angabe des eigenen Beitrags)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Bemerkungen

  • Die Originalbelege der Reisekosten sind bis spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Reise bei der GFA einzureichen.
  • Während der Laufzeit von Notfall-Stipendien werden keine Zuschüsse zu Tagungsreisen bewilligt.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach folgenden Kriterien:
    • Bis zu 80% der Gesamtkosten bei einem eigenen Vortrag
    • Bis zu 60% der Gesamtkosten bei Präsentation eines Posters
    • Bis zu 50% der Gesamtkosten ohne aktive Beteiligung, wenn der Workshop oder die Summer School von besonderer Bedeutung für das Forschungsprojekt ist und auf Grund der Veranstaltungsstruktur kein eigener Beitrag möglich ist
    • Soziale Kriterien
  • Beim Veranstalter der Tagung eingeworbene Sonderförderungen können für den Nachweis des Eigenanteils der Antragsteller bzw. der entsendenden Arbeitsgruppe berücksichtigt werden.
  • Die GFA kann Reisekosten von bis zu 1500 € erstatten.
  • Eine erneute Bewerbung für Reisen, die bereits bezuschusst wurden, ist nicht möglich.
  • Summer School: Die Bewilligung eines Reisekostenzuschusses für Summer Schools ist nicht an die Anerkennung der Credits der Veranstaltung als studienrelevante Leistung gekoppelt.

Für Anträge nutzen Sie bitte das vorgefertigte Formular. Informationen zur Berechnung der förderfähigen Beträge sowie allgemeine Informationen zu GFA-Stipendien und -Zuschüssen finden Sie im Kasten rechts. Ihre vollständige Bewerbung (eine PDF-Datei, max. 10 MB) schicken Sie bitte an gfa@uni-goettingen.de.

Antragsfristen

  • 15. Januar ->frühester Förderbeginn: 1. März
  • 15. März -> frühester Förderbeginn: 1. Mai
  • 15. Mai -> frühester Förderbeginn: 1. Juli
  • 15. Juli -> frühester Förderbeginn: 1. September
  • 15. September -> frühester Förderbeginn: 1. November
  • 15. November-> frühester Förderbeginn: 1. Januar des Folgejahres

Alternative Möglichkeit

Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben auch über den DAAD die Möglichkeit Bezuschussungen für Kongressreisen ins Ausland zu beantragen. Nähere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite des DAAD