Allgemeine Übersicht zu GFA-Stipendien und -Zuschüssen
Allgemeine Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Promovierende Mitglieder der GFA (bis zur Beendigung des Promotionsverfahrens durch Übergabe der Promotionsurkunde, längstens aber ein Jahr nach der Disputation).
- Promovierende weisen bei Antragstellung nach, dass sie für den Zeitraum der Veranstaltung immatrikuliert sind.
- Antragsberechtigt sind nur Mitglieder und Angehörige der Universität Göttingen.
- Fristgerechter Eingang des Antrags
- Vollständige Antragsunterlagen (ggf. inkl. professoraler Stellungnahmen/Gutachten)
- Erfüllung der Jahresberichtspflicht an den Betreuungsausschuss
Antragsfristen
- 15. Januar ->frühester Förderbeginn: 1. März
- 15. März -> frühester Förderbeginn: 1. Mai
- 15. Mai -> frühester Förderbeginn: 1. Juli
- 15. Juli -> frühester Förderbeginn: 1. September
- 15. September -> frühester Förderbeginn: 1. November
- 15. November-> frühester Förderbeginn: 1. Januar des Folgejahres
Frühester Förderbeginn = Reiseantritt
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung (eine PDF-Datei, max. 10 MB) an gfa@uni-goettingen.de.