Allgemeine Übersicht zu GFA-Stipendien und -Zuschüssen

Allgemeine Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Promovierende Mitglieder der GFA (bis zur Beendigung des Promotionsverfahrens durch Übergabe der Promotionsurkunde, längstens aber ein Jahr nach der Disputation).
  • Promovierende weisen bei Antragstellung nach, dass sie für den Zeitraum der Veranstaltung immatrikuliert sind.
  • Antragsberechtigt sind nur Mitglieder und Angehörige der Universität Göttingen.
  • Fristgerechter Eingang des Antrags
  • Vollständige Antragsunterlagen (ggf. inkl. professoraler Stellungnahmen/Gutachten)
  • Erfüllung der Jahresberichtspflicht an den Betreuungsausschuss
Hinweis: Die Anzahl der vergebenen Stipendien und die Höhe bewilligter Zuschüsse richten sich nach der Budgetsituation der GFA.

Antragsfristen

  • 15. Januar ->frühester Förderbeginn: 1. März
  • 15. März -> frühester Förderbeginn: 1. Mai
  • 15. Mai -> frühester Förderbeginn: 1. Juli
  • 15. Juli -> frühester Förderbeginn: 1. September
  • 15. September -> frühester Förderbeginn: 1. November
  • 15. November-> frühester Förderbeginn: 1. Januar des Folgejahres
Für Zuschüsse zu Tagungsreisen gilt:
Frühester Förderbeginn = Reiseantritt

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung (eine PDF-Datei, max. 10 MB) an gfa@uni-goettingen.de.