Flexible Kinderbetreuung
Die flexible Kinderbetreuung, eine Kooperation mit der Kindertagespflegebörse Göttingen, ermöglicht bezuschusste Kinderbetreuung während Studienveranstaltungen in Randzeiten, d.h. nachmittags, abends oder an Wochenenden. Studierende wenden sich an die Kindertagespflegebörse, dort werden sie speziell beraten und bei der Suche nach Tagesmüttern bzw. -vätern individuell unterstützt.
Zielgruppe:
Studierende Eltern, deren Kind einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte hat und zusätzliche Kinderbetreuung außerhalb der Regelbetreuung benötigt oder
studierende Eltern, deren Kind von einer Tagespflegeperson oder einem Babysitter betreut wird. Promovierende sind von dieser Förderung ausgenommen.
Der Zuschuss umfasst:
Die Kosten für den Beratungs- und Vermittlungsservice durch die Kindertagespflegebörse werden von der Universität Göttingen übernommen.
Betreuungskosten werden in Höhe von maximal 2 € pro Betreuungsstunde bezuschusst, insgesamt maximal 100% der Gesamtkosten, wobei Zuschüsse Dritter angerechnet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Beachten Sie, dass der Antrag semesterweise für 14 Wochen - im Härtefall auch während der vorlesungsfreien Zeit – gewährt wird und jedes Semester neu gestellt werden muss.
Das Antragsverfahren:
Wenden Sie sich persönlich an die Kindertagpflegebörse Göttingen. Diese wird Sie beraten, eine geeignete Betreuungsperson auswählen und Ihnen vorstellen. Sie schließen dann einen Betreuungsvertrag mit der Tagespflegeperson ab und vereinbaren die Betreuungszeiten und -kosten.
Sie stellen bereits am Anfang eines Semesters einen Antrag auf Zuschuss zur Kinderbetreuung. Dieses senden Sie bitte ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Betreuungsvertrags mit der Tagespflegeperson und einer Immatrikulationsbescheinigung an den FamilienService. Aus dem Vertrag sollte hervorgehen, welchen Stundensatz Sie (neben der Stadt) direkt an die Betreuungsperson zahlen. Sollte dies nicht explizit aus dem Vertrag hervorgehen, teilen Sie uns den Stundensatz bitte schriftlich mit.
Am Ende des Semesters bzw. am Ende der Vorlesungszeit senden Sie bitte eine Kopie der Stundennachweise an den FamilienService.
Der Zuschuss für die tatsächlich in Anspruch genommenen Betreuungsstunden wird anschließend vom FamilienService zur Zahlung angewiesen.
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