Krankenversicherungsschutz für internationale Studierende
In Deutschland ist eine Krankenversicherung für alle Studierenden in grundständigen und weiterführenden Studiengängen gesetzlich verpflichtend. Eine Immatrikulation ist ohne Mitteilung Ihres Versicherungsstatus nicht möglich. Eine Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend!
Promovierende sind von dieser Versicherungspflicht für Studierende ausgenommen!
Informieren Sie sich frühzeitig und sorgfältig zum Krankenversicherungswesen in Deutschland, insbesondere, um eventuelle künftige, hohe Kosten zu vermeiden!
Grundsätzliches zum Versicherungswesen in Deutschland
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme: die gesetzlichen (GKV) und die privaten (PKV) Krankenversicherungen
Beide Versicherungssysteme bieten Versicherungsschutz, doch die Art und der Umfang des jeweiligen Versicherungsschutzes sowie der Beiträge variieren erheblich.
Wichtig: Haben Sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden, ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein. Hierbei möchten wir Sie im Folgenden gerne unterstützen:
Warum sollte ich die Gesetzliche Krankenversicherung wählen?Wir empfehlen allen Studierenden ausdrücklich die GKV zu wählen!
Die Voraussetzungen für die Aufnahme in den günstigeren Studierendentarif der GKV sind:
- Sie sind unter 30 Jahren
Nur, wenn diese Option für Sie nicht besteht, müssen Sie eine private Krankenversicherung erwägen.
Die GKV bietet umfassenden Krankenversicherungsschutz. Wenn Sie krank werden oder einen Unfall haben und sich beim Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen, werden die Kosten der Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Zu den wichtigsten Leistungen der GKV gehören:
- ärztliche Behandlungen und verordnete Arzneimittel
- Krankenhausbehandlung und Rehabilitation
- Betreuung durch eine Ärztin oder einen Arzt und eine Hebamme während der Schwangerschaft und Entbindung
- Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Erwachsene
- empfohlene Impfungen
- Zahnvorsorge und zahnärztliche Behandlungen
- Psychotherapien
Es gibt verschiedene GKVs in Deutschland, aus denen Sie frei wählen können. Der Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich. Lediglich eventuelle Zusatzbeiträge können variieren.
In der Regel schließen Sie die studentische Krankenversicherung bereits vor Beginn des Semesters ab. Die Vertragslaufzeit beginnt in diesen Fällen jedoch erst mit dem offiziellen Start des Semesters (Sommersemester 01.04./ Wintersemester 01.10.), so dass Sie auch dann erst Beitragsleistungen zahlen müssen. Bitte vergewissern Sie sich diesbezüglich bei Ihrem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Vergewissern Sie sich, dass Sie auch in den Wochen vor Semesterstart ausreichend krankenversichert sind, z.B, durch eine Reisekrankenversicherung.
Nachfolgend finden Sie beispielhaft einige Krankenkassen, die Sie kontaktieren könnten: TK, Barmer, DAK, AOK Die TK hat am Campus ein Büro.
Nur wenn Sie
- älter als 30 Jahre sind,
- an der Universität Göttingen promovieren, und keinen versicherungspflichtigen Arbeitsvertrag haben.
müssen Sie eine private Krankenversicherung wählen.
Allen anderen Studierenden empfehlen wir ausdrücklich die GKV zu wählen!
Wichtig: Haben Sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden, ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein. Hierbei möchten wir Sie im Folgenden gerne unterstützen:
Die Beiträge der privaten Krankenversicherungen richten sich nach dem Risiko zu erkranken. Je nach Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung sind die Beiträge unterschiedlich. Die Kosten für die Beiträge zur Versicherung richten sich auch nach den vereinbarten Leistungen. Daher steigt der Beitrag, je umfangreicher die Versicherungsleistungen sind.
Die Basis-Tarife der PKV für Studierende sind erfahrungsgemäß nicht ausreichend für den alltäglichen Versicherungsschutz!
Wichtig: Wer privat versichert ist, muss Arzt-, Krankenhaus- und Arzneimittelkosten normalerweise im Voraus selbst bezahlen und bekommt diese dann später ganz oder zum Teil erstattet.
Eine preisgünstige Lösung, die eine Reiseversicherung für die Ankunft, ein Sperrkonto und eine private Krankenversicherung zusammenführt, bieten Fintiba, Expatrio und Coracle an.
Folgende beispielhafte private Krankenversicherungspakete können als reines Krankenversicherungspaket (ohne Sperrkonto und Reiseversicherung als Zusatzleistungen) gebucht werden. Bitte kontaktieren Sie die jeweiligen Anbieter für weitere Informationen und lassen Sie sich ggf. von einer gesetzlichen Krankenversicherung befreien:
- Dr. Walter: PROVISIT STUDENT
- Expat & Co Student Insurance (fragen Sie nach "DE-Sonderklausel")
Sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, benötigen Sie für die Immatrikulation eine Befreiung der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte setzen Sie sich daher mit einer Gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung (z.B.: mit der TK, Barmer,AOKundDAK.) Ausschließlich die gesetzliche Krankenkassen dürfen entscheiden, ob die Privatkrankenversicherung Ihrer Wahl das Minimal-Leistungsniveau erfüllt und somit gültig ist. Die gesetzliche Krankenversicherung meldet Ihren Status anschließend automatisch an die Universität.
Die Gesetzliche Krankenversicherung kann die Befreiung nur ausstellen, sofern die von Ihnen ausgewählte Private Krankversicherung ein Minimal-Leistungsniveau erfüllt. Weitere Informationen hierzu stellt die Gesetzliche Krankenversicherung für Sie bereit.
Um Ihre Immatrikulation abschließen zu können, benötigen wir eine elektronische Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (M-10 Meldung).
Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse, die Ihren Status anschließend automatisch an uns übermittelt.
Sollten Sie privat versichert sein, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse, damit diese Ihre Befreiung von der Versicherungspflicht elektronisch an uns melden kann. Ohne eine elektronische Meldung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (M-10 Meldung) ist die Immatrikulation nicht möglich!
Promovierende sind von diesem elektronischen Meldeverfahren ausgenommen und müssen für die Immatrikulation keinen Nachweis über die Krankenversicherung erbringen.
Krankenversicherung für internationale Studierende
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