Leitfaden für die Aufnahme von Promotionsprogrammen und Graduiertenkollegs in die GSGG
I. Zur Aufnahme von Promotionsprogrammen oder Graduiertenkollegs in die GSGG ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag erforderlich.
Der Antrag soll eine knappe inhaltliche Darstellung des Promotionsprogramms enthalten, die den theologischen, geistes- oder kulturwissenschaftlichen Themenbezug deutlich macht.
Das Programm bzw. Kolleg muss folgende Elemente aufweisen:
Ein einheitliches und transparentes Zugangsverfahren
Eine Geschäftsordnung, die die Gremienstruktur und alle Verfahrensregelungen zur Beschlussfassung festlegt.
Die Einrichtung von Ausschüssen zur Betreuung der Promovierenden ("thesis committees")
Ein Qualifizierungsprogramm, das neben fachspezifischen Anforderungen einen Anteil an Schlüsselqualifikationen enthält, die späteren Karrierewegen der Promovierenden förderlich sind
"Internationale" Programme weisen zusätzlich spezielle Betreuungsstrukturen für ausländische Promovierende nach
Zielzahlen für aufzunehmende Promovierende und Absolvent(inn)en pro Jahr
Organisation von Prüfungsverwaltung, der administrativen Koordination und der Betreuung (dabei sind – z. B. in der Prüfungsverwaltung – Verweise auf bestehende Strukturen in den Fakultäten möglich)
Benennung der verantwortlichen Programmleiterin / des verantwortlichen Programmleiters
Liste der innerhalb des Programms prüfungsberechtigten Personen (bei Personen, die nicht im Rahmen der Grundprogramme prüfungsberechtigt sind, bitte Kurzbiographie beifügen)
Das geplante Lehrprogramm; es muss in Übereinstimmung mit den Regelungen des § 13 der GSGG-Ordnung stehen, und seine dauerhafte Durchführbarkeit muss dargelegt werden
Bitte fügen Sie dem Antrag die folgenden Anlagen bei:
Die erforderlichen Gremienbeschlüsse von Trägerfakultät(en) und Universität zur Einrichtung des Promotionsprogramms
Die Geschäftsordnung des Programms
Ggf. Kooperationsvereinbarungen mit außeruniversitären Einrichtungen, die sich an dem Promotionsprogramm beteiligen
Ggf. den Bewilligungsbescheid des Drittmittelgebers
II. Der vollständige Aufnahmeantrag wird zunächst bei allen beteiligten Fakultäten eingereicht.
III. Nach befürwortender Kenntnisnahme leiten die Fakultäten den Aufnahmeantrag an den Vorstand der GSGG weiter.