Auswahlverfahren an der Universität Göttingen
Auswahlverfahren/Numerus Clausus/NC
Für zulassungsbeschränkte grundständige Studienfächer wird ein Auswahlverfahren an der Universität Göttingen durchgeführt, sofern mehr Bewerbungen eingehen, als freie Plätze zur Verfügung stehen. Das Verfahren (außer für Medizin und Zahnmedizin) finden Sie hier erläutert - die Auswahlgrenzen sind nicht fest definiert, sondern verlaufen je nach Zusammensetzung der Bewerber/innen.
Die Zugangskritierien und das Bewerbungsportal für Master-Studiengänge und die Modalitäten für Promotions-Studiengänge finden Sie bei der jeweiligen Fächerbeschreibung unter Studienfächer von A - Z.
So wird ausgewählt
In zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen werden die Studienplätze nach den Kriterien Qualifikation und Wartezeit vergeben: In den meisten Studienfächern sind das
- 90% der Studienplätze an die Bewerber mit den besten Punktwerten (Qualifikation)
- 10% der Studienplätze an die Bewerber mit den längsten Wartezeiten.
Dafür wird jeder Bewerber mit seinen Merkmalen in beide Rangreihen eingeordnet; eine Verrechnung beider Merkmale findet nicht statt.
- Erläuterung
- Vergabe nach Qualifikation (Punktwert): 90%
Dafür wird ein Punktwert aus dem Gesamtpunktwert des Abiturs und den Punktwerten dreier für das gewünschte Studium fachspezifischer Unterrichtsfächer in der jeweils angegebenen Gewichtung gebildet. Für jedes Unterrichtsfach wird das arithmetische Mittel der Punktwerte der letzten vier Halbjahreszeugnisse berechnet.
Die für das Fach relevanten Unterrichtsfächer, deren Gewichtungen und ein Rechenbeispiel finden Sie bei der jeweiligen Fächerbeschreibung unter Studienfächer von A - Z.
Ein Beispiel: Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.)
Abiturnote (80 %)
Unterrichtsfach 1 (10%):Mathematik
Unterrichtsfach 2 (5%): Englisch
Unterrichtsfach 3 (5%): Deutsch - Vergabe nach Wartezeit: 10%
Als Wartezeit gilt jedes Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in dem nicht an einer deutschen Hochschule studiert wurde.
Bei gleichen Wartezeiten von Bewerberinnen und Bewerbern werden die Positionen in der Wartezeitrangreihe in der Reihenfolge ihrer Noten ("Zweitkriterium") bestimmt. - Vorabquote
Die Vergabe der Studienplätze an Härtefälle, Ausländer, Zweitstudienbewerber, Berufsqualifizierte und aufgrund eines abgeleisteten Dienstes bevorzugt Auszuwählende geschieht vorab und nach besonderen Kriterien.
Ergebnisse des Verfahrens
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren gelten jeweils nur für das angegebene Semester. Sie finden die aktuellen Verfahrensergebnisse auf den jeweiligen Seiten der Fächer in der Liste Studienfächer von A - Z.
Ein Beispiel: Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.):
Auswahlergebnis zum WS 2007/08 (Hauptverfahren)
- Qualifikation: 8,95 Punkte
- Wartezeit: 6 Semester (Note 3,7)
Auswahlergebnis zum SoSe 2008 (Hauptverfahren)
- Qualifikation: 7,65 Punkte
- Wartezeit: 2 Semester (Note 3,0)