Persönlichkeitsrecht bei Bild- und Tonaufnahmen
Für die Aufzeichnung einer Veranstaltung, bei der ausschließlich der Vortragende zu sehen und zu hören ist, wird nur die Zustimmung des Referenten benötigt, da die Persönlichkeitsrechte der anderen Teilnehmer nicht berührt werden. Eine schriftliche Erklärung ist nicht zwingend erforderlich, aber aus Absicherungsgründen ratsam. Ein Formular finden Sie unter dem Link "Einverständniserklärung für Bild- und Tonaufnahmen".
Neben dem Recht am eigenen Bild, besitzt eine Person auch das Recht am eigenen, gesprochenen Wort.
Sollte eine Diskussion aufgenommen werden, müssen alle Teilnehmer, die sich beteiligen darüber informiert werden und sich mit einer Veröffentlichung einverstanden erklären. Auch hier ist eine schriftliche Bestätigung nicht zwingend erforderlich, aber ratsam. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter dem Link "Einverständniserklärungen für Bild- und Tonaufnahmen".
Nicht berührt werden die Persönlichkeitsrechte von TeilnehmerInnen, wenn die Aufnahme aus dem Hintergrund erfolgt und die TeilnehmerInnen von hinten gefilmt werden, da Anonymität gewahrt wird. Ebenfalls zulässig ist eine Totale des Raumes, bei dem kein(e) TeilnehmerIn besonders hervorgehoben wird, also eine Gruppe gezeigt wird. Dennoch sollte vor Aufzeichnungen immer auf die Durchführung dieser hingewiesen werden.
Zu beachten bleibt, dass ein Teilnehmer auch das Recht am eigenen, gesprochenen Wort besitzt. Sollte also eine mündliche Beteiligung an einer Diskussion erfolgen, muss - auch wenn der/die TeilnehmerIn nicht im Bild zu sehen ist - ein Einverständnis desjenigen erfolgen.
Unerheblich in diesem Zusammenhang ist, auf welcher Plattform der Film veröffentlicht wird. Die Einverständniserklärung würde auch für eine Internetseite wie "YouTube" ausreichen.