Prüfungsinformationen
Abgabe von Abschlussarbeiten
Bachelor- und Masterarbeiten werden digital abgegeben (in FlexNow hochgeladen).
Seit dem Wintersemester 2021/22 sind Abschlussarbeiten (Masterarbeiten, Bachelorarbeiten) in den Studiengängen an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (inkl. Master of Education) ausschließlich in digitaler Form einzureichen, indem sie in Flexnow hochgeladen werden. Nach dem Upload der Arbeit können Sie diese mittels Klick auf die Schaltfläche "Endgültig abgeben" verbindlich einreichen.
Sie werden per E-Mail über die erfolgreiche Abgabe informiert. Das Prüfungsamt wird ebenfalls automatisch per E-Mail über die Abgabe informiert und die Arbeit an die Gutachter*innen weitergeleitet. Alle Infos dazu finden Sie hier.
Anrechnung von Prüfungsleistungen über ein eFormular
Die Anrechnung von Prüfungsleistungen bspw. nach einem Hochschulwechsel, nach einem Studiengangswechsel oder einem Auslandsaufenthalt (inkl. Learning Agreement) können Sie einfach online beantragen. Gehen Sie dazu über eCampus - Weitere Dienste - Formulare der Prüfungsämter und öffnen Sie dort das jeweilige Formular für die Anrechnung von Prüfungsleistungen. Sobald Sie dies ausgefüllt, die nötigen Unterlagen angehängt und abgesandt haben, wird das Formular an die*den entsprechende*n Sachbearbeiter*in hier im Prüfungsamt gesendet. Eine ausführliche Hilfe erhalten Sie hier
Informationen zu An-/Abmeldefristen
An der Sozialwissenschaftlichen Fakultät wurden folgende Fristenregelungen i. S. d. APO festgelegt:
-Klausuren: Anmeldung bis sieben Tage (1 Woche), Abmeldung bis 24h vor dem Termin
-Hausarbeiten u. ä.: An- und Abmeldung bis zum Abgabetermin
(bei Verlängerungen: Abmeldung bis zum 'individuellen' Abgabetermin)
-mdl. Prüfungen: Anmeldung bis zu 7 Tage und Abmeldung bis zu 5 Tage vor dem ersten Prüfungstermin des Prüfungszeitraums
Sollten Sie (technische) An-/Abmeldeschwierigkeiten haben, schicken Sie bitte fristgerecht eine E-Mail an die*den zuständige*n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt, nicht an die Prüfenden!
(Nach Fristende werden keine Anmeldungen ("Nachmeldungen") mehr durchgeführt;
zum "Rücktritt von Prüfungen nach Ablauf der Abmeldefrist" s. u.)
Aktuelle Fristen sind über die allgemein zugängliche FlexNow-Statistik-Abfrage 218 einzusehen.(HIER)
Abgabe von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Verlängerungen von Bearbeitungszeiten, Rücktritt von Prüfungen nach Ablauf der Abmeldefrist aus "wichtigem Grund" i. S. d. § 18 APO)
Verlängerungen können ausschließlich unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (i. d. R. Attest) beim Prüfungsamt gewährt werden (das Attest muss in jedem Fall einen Zeitraum angeben). Atteste/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen für Klausuren, Hausarbeiten und Fristverlängerung Abschlussarbeiten (auch für Hausarbeiten, Portfolios, Ausarbeitungen und andere schriftliche Leistungen) direkt über eCampus eingereicht werden. Anleitungen finden Sie hier oder gehen Sie über eCampus – Weitere Dienste – Formulare – Formulare der Prüfungsämter zum Formular Erkrankung: Rücktritt von einer Prüfungsleistung, bzw. Fristverlängerung Abschlussarbeiten etc.
Dort laden Sie Ihr Attest hoch. Die Vorlage des Originals ist nur nach Aufforderung durch das Prüfungsamt erforderlich. Elektronisch eingereichte Anträge und Atteste/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden digital archiviert.
Die Studierenden werden anschließend via E-Mail informiert. Die Prüfer*innen benachrichtigen Sie bitte selbst, nachdem Sie die Rückmeldung zum Antrag erhalten haben. Studierende und Prüfende können die Einträge in FlexNow einsehen.
Achtung! Die Universität, d. h. das Prüfungsamt, hat keinen entsprechenden Zugang und kann Atteste Studierender nicht digital abrufen, wie es seit einer Weile für Arbeitgeber*innen möglich ist.
Deshalb müssen Studierende sich weiterhin einen "Papierausdruck“ aus der jeweiligen Praxis mitgeben lassen und diesen dann eingescannt, als Datei, im eCampus hochladen.
Bitte beachten Sie dabei, ggf. den Diagnoseschlüssel zu verdecken.
Hinweis bezüglich fachfremder Prüfer*innen
Bei der Wahl fach- oder fakultätsfremder bzw. externer Gutachter*innen müssen beide Personen auf dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit unterschreiben; damit bekunden sie die Bereitschaft, Sie in der vorgeschlagenen Konstellation zu prüfen.
Bei einzelnen Prüfer*innen-Kombinationen muss die Prüfungskommission über die Prüfungsberechtigung entscheiden. Sofern Sie bestimmte Personen nicht auf den Listen der Prüfungsberechtigten finden, wenden Sie sich bitte an die*den für Ihren Studiengang/Ihr Studienfach zuständige*n Sachbearbeiter*in.