Promotionen

Voraussetzungen einer Promotion am Lehrstuhl

Die Zahl der Promotionsplätze am Lehrstuhl ist auf sechs begrenzt, damit jedes Vorhaben mit der erforderlichen Intensität betreut werden kann. Vorrangig berücksichtigt werden die Wissenschaftlichen Mitarbeiter und Hilfskräfte des Lehrstuhls. Für externe Promotionen stehen dementsprechend regelmäßig nur zwei Plätze zur Verfügung. Eine Bewerbung (für eine externe Promotion) hat daher grundsätzlich nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Staatsexamen mit der Note vollbefriedigend (oder besser), und zwar sowohl in der staatlichen Pflichtfach- als auch in der universitären Schwerpunktprüfung
  • Besonders interessanter Themenvorschlag (samt Projektskizze) zu einem der Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls
  • Besondere Leistungen im Rahmen des Studiums (z.B. Teilnahme an einem internationalen Moot-Wettbewerb)

Davon unabhängig müssen selbstverständlich die Voraussetzungen der Promotionsordnung erfüllt sein.

Promotionsanfragen richten Sie bitte per E-Mail an lehrstuhl.bach@jura.uni-goettingen.de. Beizufügen sind neben der Projektskizze ein (tabellarischer) Lebenslauf sowie die obligatorischen leistungsnachweise (insb. das Examenszeugnis).


Laufende Promotionsvorhaben

  • Frederik Burghardt: n.n.
  • Muriel Nißle: n.n.
  • Sebastian Otto: n.n.
  • Veronika Schiller: "Ausgewählte Haftungsprobleme des Privatrechts in der Psychotherapie" 

Abgeschlossene Promotionsvorhaben

  • Samad Zarifkar: "Die Dimensionen der Gerichtsöffentlichkeit im Lichte des Fair-Trial-Grundsatzes"
  • Claas-Thorge Weise: "Die unzulässige Substitution des chefärztlichen Behandlers und ihre Auswirkungen"
  • Jann-Heinrich Müller: "Die Rücknahme der ärztlichen Approbation und ihre zivilrechtlichen Auswirkungen"