Staatliche Familienleistungen
Leistungen des Staates für Familien, lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen:
a) Familienleistungen
- Steuervorteil für Verheiratete (Ehegatten-Splitting)
- Kindergeld/ Kinderfreibetrag
- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (für Alleinerziehende, die keinen Kindesunterhalt vom anderen Elternteil bekommen)
- Elterngeld
b) Sozialleistungen (für Familien mit geringem Einkommen)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem SGB 2 (auch als Hartz 4 oder ALG 2 bekannt)
- Leistung nach dem Bundesteilhabegesetz (kurz BUT)
Für schnelle Klarheit und einen Überblick über Familien- und Sozialleistungen, die Ihnen in Ihrer individuellen Situation zustehen empfehlen wir Ihnen dieses Info-Tool des BMFSJF.
Wichtiger Hinweis für internationale Wissenschaftler*innen, die zum Zwecke der Ausbildung (Aufenthaltserlaubnis nach §16 oder §18) in Deutschland sind:
Sie dürfen keine Sozialleistungen beantragen oder in Anspruch nehmen, weil Sie damit Ihren Aufenthaltstitel gefährden. Von dieser Regel gibt es zwei Ausnahmen:
1. Die Übernahme von Kinderbetreuungskosten (Kita, Tagespflegeperson, Ferienbetreuung für Schulkinder) durch das Jugendamt. Diese Leistung heißt Wirtschaftliche Jugendhilfe (Kurz WiJuHi) und kann beim Jugendamt ihres Wohnortes beantragt werden.
2. Finanzielle Hilfe für die (Säuglings-)Erstausstattung von der Bundesstiftung Mutter und Kind, die in Göttingen beispielsweise über ProFamilia beantragt werden kann.
Der FamilienService hat keinen Notfallfond für schwierige finanzielle Lagen, ist aber ansprechbar, um Sie zu Ihrer individuellen Situation zu beraten. Weitere Anlaufstellen auf dem Campus:
- Der Sozialdienst des Studentenwerks
- Die Graduierten Schulen
- Göttingen International