Strukturen und Zuständigkeiten im Überblick
Chancengleichheit, Vereinbarkeit und Diversität sind als Führungsaufgaben im Präsidium mit Richtlinienkompetenz bei der Vizepräsidentin für Berufungen und Chancengleichheit verankert.
Die Ausrichtung der Chancengleichheits- und Diversitätspolitik erfolgt in enger in Abstimmung mit dem Senat, der von der Senatskommission für Gleichstellung und Diversität unterstützt wird. Sie wird zudem mit dem Stiftungsrat und dem Stiftungsausschuss der Universität abgestimmt.
Neben der Gleichstellungsbeauftragten der Universität sind in allen Fakultäten und Zentralen Einrichtungen sowie in der Zentralverwaltung dezentrale Gleichstellungsbeauftragte etabliert. Die Gleichstellungsbeauftragten sind zur gegenseitigen Abstimmung und Unterstützung im Gleichstellungsrat vernetzt. In vielen Fakultäten finden sich weitere Zuständigkeiten am/im Dekanat wie z.B. Gleichstellungskommissionen oder -dekan*innen.
Für den Bereich Diversität wurden universitätsweite ergänzende Strukturen und Vernetzungen geschaffen.
Die Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität ist als Teil der Zentralverwaltung für die Implementierung und (Weiter-)Entwicklung von Programmen und Maßnahmen in den Bereichen Gleichstellung der Geschlechter, Vereinbarkeit und Diversität zuständig. Sie berät und unterstützt Fakultäten, Zentrale Einrichtungen, Abteilungen und Stabsstellen der Zentralverwaltung, Forschungsverbünde und -zentren, Graduiertenschulen sowie Fach- und Führungskräfte (Consulting).
Einzelne Chancengleichheits- und Diversitätsmaßnahmen sind in anderen Abteilungen und Stabsstellen angesiedelt.
Die Stabsstelle arbeitet eng mit dem Gleichstellungsbüro der Universitätsmedizin zusammen.
Durch die enge Verzahnung der verschiedenen Strukturen und Zuständigkeiten wird an der Universität Göttingen die Institutionalisierung und Professionalisierung der Chancengleichheits- und Diversitätspolitik und -arbeit unterstützt.