Warum vereinbarkeitsorientiert führen?
Es gibt eine Reihe von gesetzlichen und universitären Grundlagen, die den formalen Rahmen für eine vereinbarkeitsorientierte Führung bilden. So verweist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 auf die Chancengleichheit bei den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen sowie beruflichem Aufstieg und untersagt eine Benachteiligung aufgrund von Schwangerschaft oder Mutterschaft. Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) legt in § 3 die Förderung der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen von Studierenden mit Kindern oder mit pflegebedürftigen Angehörigen als Aufgabe der Hochschule fest.
Die Universität selbst hat mit dem Beitritt zur Charta „Familie in die Hochschule“ (2014) sowie den Leitlinien für eine vereinbarkeitsorientierte Führungskultur (2019) eine familien- und vereinbarkeitsorientierte Organisationsentwicklung und -kultur in allen Bereichen als handlungsleitend bekräftigt. Sie orientiert sich dabei am Konzept der lebensphasenorientierten Personalpolitik, die unterschiedliche und sich verändernde Lebenssituationen der Beschäftigten in den Blick nimmt, mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit über die gesamte Lebensarbeitszeit zu erhalten, Kreativität und Eigeninitiative der Mitarbeitenden zu fördern sowie die Verbundenheit mit der Universität und auch deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Neben diesen gesetzlichen Grundlagen und Selbstverpflichtungen der Universität sind individuelle Bedarfe der Beschäftigten von Bedeutung. Viele Beschäftigte wollen nicht nur im Beruf erfolgreich sein, sondern möchten sich auch engagiert um ihre Kinder, Pflegebedürftige, Ehrenämter und persönliche Gesundheitsvorsorge etc. kümmern. Nur wenn es an der Universität möglich ist, beides, Privates und Berufliches zu verbinden, kann Personal gewonnen und gehalten werden. Daher ist es für die Attraktivität der Universität und die Zufriedenheit der Beschäftigten wichtig, dass sich Wissenschaft/ Beruf, Familie und Privatleben vereinbaren lassen. Dies bedarf einerseits institutioneller Unterstützung, hängt aber zu einem großen Teil von der direkten Führungskraft ab.
Nutzen Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Mitarbeitenden/ ihr Team und auch für sich selbst, denn genau wie Ihre Mitarbeitenden, müssen auch Sie Wissenschaft/ Beruf, Familie und Privatleben organisieren und können so – im Sinne einer vereinbarkeitsorientierten Teamkultur – Vorbild sein.