Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen) - auslaufend
Darstellung des Studienganges:
Das grundständige Studium für das Lehramt an Gymnasien ist ein neunsemestriges Studium mit zwei Unterrichtsfächern, das mit der 1. Staatsexamensprüfung endet. Die Prüfung wird vom Land Niedersachsen abgenommen und ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat).
Das Studium für das Lehramt an Gymnasien umfasst Fachwissenschaft und Fachdidaktik eines ersten und zweiten Unterrichtsfaches, die Fächer Pädagogik, Psychologie und eines der Wahlpflichtfächer Philosophie, Soziologie und Wissenschaft von der Politik sowie vier Praktika.
Bei der Fächerwahl ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Unterrichtsfächer miteinander kombinierbar sind. Einige Fächer können nur als ergänzendes Drittfach zusätzlich zum ersten und zweiten Unterrichtsfach studiert werden.
Der grundständige Studiengang wird an der Universität Göttingen im Sommersemester 2005 zum letzten Mal angeboten. Danach findet die Lehramtsausbildung im Rahmen der Bachlor- / Masterstruktur statt.
Letzmalig wird die Prüfung gemäß PVO Lehr I in Göttingen im Wintersemester 2010/11 (in den Fächern Biologie, Chemie, Erdkunde, Physik, Russisch), im Sommersemester 2011 (in den Fächern Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Griechisch, Latein, Philosophie, Politik, Spanisch, Sport, Werte und Normen) und im Wintersemester 2011/12 (im Fach Mathematik) durchgeführt.
Praktika in der Lehrerausbildung:
In den lehramtsspezifischen Praktika lernen die Studierenden Berufsfelder kennen, die dem künftigen Tätigkeitsfeld im eigenen Beruf entsprechen oder benachbart sind. Themenbereiche des Studiums – insbesondere pädagogische und fachdidaktische - werden im schulischen und außerschulischen Berufsfeld weiter verfolgt und durch Beobachtung, Analyse sowie eigenes Handeln mit persönlicher Erfahrung verbunden.
Die Praktika sind dadurch weitgehend in das Studium integriert, dass vorbereitende und auswertende Lehrveranstaltungen zu den Praktika vorgesehen sind; zu dem außerschulischen Sozial- oder Betriebspraktikum werden Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung empfohlen, zu den Schulpraktika sind sie verbindlich eingerichtet.
Sowohl im grundständigen Lehramt als in der gestuften Lehrerbildung sind insgesamt vier Praktika von insgesamt 18 Wochen verpflichtend, wobei das Sozial- / Betriebs- oder Vereinspraktikum sowie das Allgemeine Schulpraktikum (ASP) im ersten und das Fachpraktkum sowie das "Weitere Praktikum" / Forschungspraktikum im zweiten Studienabschnitt stattfinden.
weitere Informationen zum Praktikum erhalten Sie hier:
- Praktikumsordnung
- Meldetermine
- Betriebs- / Sozial- / Vereinspraktikum
- Allgemeines Schulpraktikum (ASP)
- Fachpraktikum
- Weiteres Praktikum
- Fremdsprachenassistenz
Erste Staatsprüfung:
Die erste Staatsprüfung ist der Abschluss der universitären Phase des Lehramtsstudiums mit dem Ziel erstes Staatsexamen. Die Meldung erfolgt in der Regel im 8. Semester beim Niedersächsischen Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NILS), im Verfügungsgebäude, Platz der Göttinger Sieben 7. Pro Jahr gibt es zwei Meldetermine. Die Meldeunterlagen dafür können im November bzw. Mai im NILS abgeholt werden. Dabei bekommt jede/r Studierende einen individuellen Termin im Januar bzw. Juli, an dem die Meldeunterlagen eingereicht werden müssen.
Die erste Staatsprüfung setzt sich aus drei Teilen zusammen:
1) einer Hausarbeit im Umfang von vier Monaten,
2) einer vierstündigen Klausur in jedem Unterrichtsfach (in Biologie, Deutsch, Latein, Philosophie und Griechisch zwei Klausuren) und
3) den mündlichen Prüfungen (jeweils 60 Minuten in den beiden Unterrichtsfächern und 30 Minuten in Pädagogik, Psychologie und im Wahlpflichtfach).
Die Prüfung im Wahlpflichtfach und in Psychologie kann studienbegleitend durchgeführt werden.
Die Studierenden haben die Wahl, ob sie mit
a) den Klausuren und mündlichen Prüfungen oder
b) der Hausarbeit
beginnen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier