Hochschulwechsel und Studiengangwechsel
Ansprechpartner*innen Philosophie und Werte und Normen
Allgemeine Informationen zum Fachwechsel
Wie erhalte ich eine Einstufungsbescheinigung?
Bei Fachwechsler*innen der Uni Göttingen reicht als Nachweis der FlexNow-Auszug in der ausführlichen Version für Beratungszwecke.
Hochschulwechsler*innen, die aufgrund bereits erbrachter Leistungen im Fach Philosophie eine Einstufungsbescheinigung benötigen, reichen bitte ein entsprechendes Transcript ihrer Hochschule ein.
Da sich die Modulstrukturen der einzelnen Hochschulen z.T. erheblich voneinander unterscheiden, fertigen Sie bitte – unter Beibehaltung der Modulreihenfolge auf dem Transcript – eine ergänzende Auflistung mit folgenden Informationen an und reichen diese zusammen mit dem Transcript ein:
absolvierte Lehrveranstaltung(en) in diesem Modul mit folgenden Angaben:
- Lehrveranstaltungstyp (Vorlesung, Proseminar, Seminar Hauptseminar etc.);
- Titel der Lehrveranstaltung; Umfang (Semesterwochenstunden);
- Art, Umfang und Ergebnis der erbrachten Leistung (Hausarbeit / Essay(s) / Klausur / mündliche Prüfung im Umfang von… etc.);
- Note, falls vergeben.
Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Einstufungsbescheinigung können nur bereits verbuchte Leistungen berücksichtigt werden. Prüfungsleistungen, die angemeldet sind, aber erst nachträglich verbucht werden, können bei vorliegender Äquivalenz auch nach der Umschreibung bzw. Immatrikulation noch im Rahmen unserer Module anerkannt werden.
Dafür gelten dieselben Vorgaben wie für das Fach Philosophie (s.o.). Eine Ausnahme besteht, wenn die bisher erbrachten Leistungen ausschließlich dem Anteilsfach Religionswissenschaft zuzuordnen sind. In dem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Fachstudienberatung der Religionswissenschaft.
Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Einstufungsbescheinigung können nur bereits verbuchte Leistungen berücksichtigt werden. Prüfungsleistungen, die angemeldet sind, aber erst nachträglich verbucht werden, können bei vorliegender Äquivalenz auch nach der Umschreibung bzw. Immatrikulation noch im Rahmen unserer Module anerkannt werden.
Konkrete Anerkennungen von Prüfungsleistungen nach dem Wechsel
Anträge auf Anerkennung von externen und internen Prüfungsleistungen
Kann ich bereits Module vorstudieren, auch wenn ich noch nicht im Fach Philosophie eingeschrieben bin?
Wintersemester
Es besteht die Möglichkeit, entweder die Vorlesung zur Einführung in die Theoretische Philosophie oder zur Einführung in die Praktische Philosophie im Rahmen des philosophischen Schlüsselkompetenzmoduls B.Phi.19a zu belegen. Nach erfolgreicher Umschreibung in den B.A. Philosophie können Sie über den eCampus einen Antrag auf Anerkennung des Moduls B.Phi.19a für das Teilmodul B.Phi.01.1 (Theoretische Philosophie) oder B.Phi.02.1 (Praktische Philosophie) stellen (je nachdem, für welche Einführung Sie sich entschieden haben).
Zudem können Sie im Rahmen des Schlüsselkompetenzmoduls B.Phi.18a ein Proseminar belegen, das zusätzlich auch einem der drei Basismodule B.Phi.01, 02 oder 03 zugeordnet ist und dort eine Modulprüfung ablegen. Um eine Auswahl an möglichen Veranstaltungen zu finden, gehen Sie bitte im UniVZ auf den Strukturbaum des B.A. Philosophie und schauen unter dem Link "Schlüsselkompetenzen", B.Phi.18a, nach:
Wichtig: Es muss sich um ein Proseminar handeln, dem auch eines der Basismodule zugeordnet ist. Auch für dieses kann die Anerkennung über den eCampus beantragt werden, sobald Sie ein FlexNow-Konto für den B.A. Philosophie haben, und zwar je nach Wahl für B.Phi.01.2, B.Phi.02.2 oder B.Phi.03.2.
Sinnvoll (aber nicht zwingend) ist es, den Einführungskurs und das Proseminar so zu wählen, dass damit eines der Basismodule B.Phi.01 (Theoretische Philosophie) oder B.Phi.02 (Praktische Philosophie) abgeschlossen ist.
Auf diese Weise können Sie im WiSe max. 9 Credits erwerben. Diese reichen jedoch noch nicht für eine Einstufung in das zweite Fachsemester, für die anrechenbare Leistungen im Umfang von mind. 12 C erforderlich sind.
Sommersemester
Im SoSe haben Sie die Möglichkeit, das Schlüsselkompetenzmodul B.Phi.04 (Einführung in die Logik, 6 C) zu absolvieren (die Logik wird nur im SoSe angeboten).
Wenn Sie die Schlüsselkompetenzmodule B.Phi.19a und B.Phi.18a noch nicht absolviert haben (vgl. den Abschnitt zum WiSe), besteht im SoSe die Möglichkeit, die Vorlesung zur Einführung in die Geschichte der Philosophie im Rahmen des philosophischen Schlüsselkompetenzmoduls B.Phi.19a zu belegen. Nach erfolgreicher Umschreibung in den B.A. Philosophie können Sie über den eCampus einen Antrag auf Anerkennung des Moduls B.Phi.19a für das Teilmodul B.Phi.03.1 (Geschichte der Philosophie) stellen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des Schlüsselkompetenzmoduls B.Phi.18a ein Proseminar zu belegen, das zusätzlich auch einem der drei Basismodule B.Phi.01, 02 oder 03 zugeordnet ist und dort eine Modulprüfung abzulegen. Um eine Auswahl an möglichen Veranstaltungen zu finden, gehen Sie bitte im UniVZ auf den Strukturbaum des B.A. Philosophie und schauen unter dem Link "Schlüsselkompetenzen", B.Phi.18a, nach.
Wichtig: Es muss sich um ein Proseminar handeln, das auch einem der Basismodule zugeordnet ist.
Für dieses kann die Anerkennung über den eCampus beantragt werden, sobald Sie ein FlexNow-Konto für den B.A. Philosophie haben, und zwar je nach Wahl für B.Phi.01.2, B.Phi.02.2 oder B.Phi.03.2.
Sinnvoll (aber nicht zwingend) ist es, den Einführungskurs und das Proseminar so zu wählen, dass damit das Basismodule B.Phi.03 (Geschichte der Philosophie) abgeschlossen ist.
Hinweis:
Die Schlüsselkompetenzmmodule B.Phi.18a, B.Phi.19a (und B.Phi.04) können jeweils nur einmal belegt werden!
Das Angebot an Proseminaren, das in einem Semester im Rahmen der Schlüsselkompetenzmodule freigegeben wird, ändert sich von Semester zu Semester.
Nur für die Schlüsselkompetenzmodule freigegebene Proseminare können auch von fachfremden Studierenden besucht und mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden.
Je nach Angebot kann es auch vorkommen, dass keines der Proseminare für die Schlüsselkompetenzmodule freigegeben ist.