• der Vorlage einer Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an „DELF 1er Degré", DELF B 1

  • dem Nachweis über eine Durchschnittsnote von 11 Punkten im Fach Französisch in den Schuljahren 12 und 13 bzw. 11 und 12 (wenn Schulabschluss nach Klasse 12)

  • der Vorlage eines UNIcert-Zertifikates der Niveaustufe I

  • den erfolgreichen Abschluss des Moduls SK.FS.F-B1 (Französisch Grundstufe III-B1) der ZESS

  • Studienbewerberinnen oder Studienbewerber mit französischer Muttersprache

  • ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern der vom Seminar für Romanische Philologie anerkannten Austauschprogramme

  • Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die in einem französischsprachigen Land als ordentliche Studierende mindestens zwei Semester erfolgreich studiert haben

  • Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern mit einem französischen Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung


Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse nicht durch die oben aufgelisteten Nachweismöglichkeiten erbringen können, ist die erfolgreiche Teilnahme am Eignungs- und Orientierungstest für die Studienaufnahme notwendig.

Nachweise dürfen zu Beginn des Semesters der Einschreibung nicht älter als zwei Jahre sein!